EuGH kippt EU-Klage gegen Sulm-Kraftwerk

Schwarze Sulm
Schwarze Sulm(c) schwarzesulm.org
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Die EU hatte Österreich vorgeworfen, einen Bau, der zu schlechterer Wasserqualität führe, bewilligt zu haben.

Für Umweltschützer hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch keine gute Nachricht parat. Das EU-Gericht hat eine Klage der EU-Kommission gegen Österreich im Streit um den Kraftwerksbau an der Schwarzen Sulm in der Steiermark abgewiesen.

Die EU-Behörde hatte Österreich vorgeworfen, im Jahr 2007 den Bau des Wasserkraftwerks bewilligt zu haben, obwohl er laut Bewilligungsbescheid zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen werde. Der EuGH kommt nun zu dem Schluss, dass der damalige Landeshauptmann (Franz Voves von der SPÖ, Anm.) - entgegen den Ausführungen der Kommission - das strittige Vorhaben geprüft sowie seine Vorteile und negative Auswirkungen auf den Zustand des Wassers gegeneinander abgewogen habe. Die EU-Richter sehen die Bedingungen für eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot erfüllt. Der Landeshauptmann habe dem eine detaillierte und spezifische wissenschaftliche Prüfung dieses Vorhabens zugrunde gelegt.

Kraftwerksprojekt Schwarze Sulm
Kraftwerksprojekt Schwarze Sulm(c) APA

Verschlechterungsverbot

Das Umweltministerium ist gegen den Kraftwerksbau, da der Zustand der Sulm im Entwurf des nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans als "sehr gut" dargestellt wird. Laut Wasserrahmenrichtlinie gilt das Verschlechterungsverbot. "Mit dem Bau eines Kraftwerks würde eine Verschlechterung eintreten", wurde eine Sprecherin von Minister Andrä Rupprechter (ÖVP) am Dienstag im "Standard" zitiert.

Kraftwerks-Gegner haben stets die ökologische Bedeutung des Flusses hervorgehoben, der seltene Tierarten wie Fischotter, Wasseramsel und Steinkrebs beheimatet. Die betroffene Schluchtstrecke ist als Natura-2000-Europaschutzgebiet ausgewiesen.

Der steirische Landeshauptmann hatte den Kraftwerksbau 2007 bewilligt, das Umweltministerium hob diese Genehmigung im Jahr 2009 wieder auf. Der Verwaltungsgerichtshof sah jedoch 2012 Formalfehler. Wegen der danach wieder gültigen Genehmigung klagte die EU-Kommission Österreich beim Europäischen Gerichtshof.

Kraftwerksgegner wollen nicht aufgeben 

Die Gegner des Kraftwerkbaus wollen jedoch nicht aufgeben: "Der Kampf um das Naturjuwel ist noch nicht entschieden", sagte etwa Grünen-Abgeordnete Sabine Jungwirth. Für den WWF und den Umweltdachverband ist die Entscheidung "völlig unverständlich".

"Nicht nachvollziehbar" kommentierten auch die Grünen die Ergebnisse des EuGH. Es seien Fakten nicht berücksichtigt worden, die jedoch am Tisch lagen - etwa die vom Verwaltungsgerichtshof noch immer nicht entschiedene Amtsbeschwerde des ehemaligen Umweltministers Nikolaus Berlakovich (ÖVP) gegen den früheren steirischen Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ). Das Land Steiermark hatte nämlich 2013 die Gewässergüte der Schwarzen Sulm von "sehr gut" auf "gut" herabgestuft, um den Kraftwerksbau zu ermöglichen. Die Grünen wollen sich weiter gegen das Projekt stellen, außerdem fehlten den Werbern auch noch Bewilligungen für den Bau.

(APA)

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