Die Lehren aus dem Hypo-Desaster

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Nach dem Untersuchungsausschuss sollen die Regeln für Wirtschaftsprüfer und Staatskommissäre geändert werden. Ein Insolvenzrecht für Bundesländer, das manche forderten, dürfte jedoch nicht kommen.

Wien. Untersuchungsausschüsse sind die Bühne für die Opposition. Doch wenn die Phase der Aufklärung abgeschlossen ist, sind wieder die Regierungsparteien am Wort. Sie sind in der Lage, gesetzliche Konsequenzen aus aufgedecktem Fehlverhalten zu ziehen. So auch in Sachen Hypo Alpe Adria: Da gibt es schon Überlegungen, wie eine Wiederholung des Hypo-Desasters in Zukunft verhindert werden kann.

Im Zentrum stehen dabei die Kontrollinstitutionen, zu denen nicht nur die staatliche Bankenaufsicht, sondern auch die Wirtschaftsprüfer zählen. Und die haben sich, so die Erkenntnis des Untersuchungsausschusses, eher als Schwachstelle erwiesen, wenn es darum ging, den desaströsen Zustand der Bank und mögliche Malversationen aufzudecken.

Der Grund dafür könnte in der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Wirtschaftsprüfer von ihren Auftraggebern liegen. Und die will man nun minimieren, indem das Mandat zeitlich begrenzt wird, sind sich SPÖ und ÖVP einig. Gab es bisher nur eine interne Rotation (also ein anderer Prüfer derselben Kanzlei erhält den Auftrag), so soll künftig nach drei bis fünf Jahren ein gänzlich neuer Prüfer gesucht werden.

Verbesserte Informationen

SPÖ und ÖVP gehen damit nicht ganz so weit, wie es etwa die Grünen vorschlagen. Nach deren Konzept soll die Bank ihren Prüfer nicht mehr selbst aussuchen, sondern zugeteilt bekommen. „Das halte ich für schlecht, das Unternehmen muss Vertrauen zu ihrem Prüfer haben“, sagt ÖVP-Fraktionsführerin Gabriele Tamandl. Und auch SPÖ-Mandatar Kai Jan Krainer hält die derzeitige Praxis für sinnvoll: Schließlich seien ja die Wirtschaftsprüfer im Auftrag des Aufsichtsrats tätig.

Verbessert soll aber die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsprüfern und staatlicher Bankenaufsicht werden. Der Informationsfluss soll besser werden, die Wirtschaftsprüfer sollen erfahren, was die Bankenprüfer herausfinden, und umgekehrt.

Plan: Haftungsobergrenzen

Die ÖVP will auch die Rolle der Staatskommissäre aufwerten: Diese sollen weitergehende Rechte bekommen und ihr Veto gegen Beschlüsse nicht nur dann einlegen können, wenn Verstöße gegen Vorschriften vorliegen. Details will man sich erst ansehen. Die SPÖ ist da allerdings skeptisch. Es sei bedenklich, wenn der Staat Einspruch gegen wirtschaftliche Entscheidungen erheben könne, so Krainer. Außerdem könne das den Staat teuer kommen, wenn vermehrt Amtshaftungsklagen eingebracht werden. Einig sind sich SPÖ und ÖVP, dass es klare Regeln geben müsse, wer Staatskommissär werden kann. Es dürfe nicht mehr sein, dass ein Minister seine Sekretärin in den Aufsichtsrat einer Bank schickt.

Die SPÖ will auch die Haftungen der Länder gesetzlich regeln. Es müsse eine gesamtstaatliche Haftungsobergrenze geben, von der dann die Haftungsobergrenzen für die Länder abgeleitet werden. Damit soll verhindert werden, dass die Haftungen eines Landes, so wie im Fall Kärnten, ruinöse Ausmaße annehmen. Kärnten hatte mit dem Zehnfachen des Landesbudgets für die Hypo gehaftet, was zu einer Insolvenz des Landes geführt hätte.

Ein Insolvenzrecht für Bundesländer, wie dies der Verfahrensrichter des Untersuchungsausschusses, Walter Pilgermair, fordert, dürfte nicht kommen. „Länder dürfen einfach nicht insolvent werden, sie dürfen nicht einmal in die Nähe einer Insolvenz kommen“, sagt Krainer. Allein ein Insolvenzrecht würde das Vertrauen in den Staat schwächen. Tamandl will das Thema wegen der derzeit noch laufenden Verhandlungen mit den Hypo-Gläubigern derzeit nicht angreifen. Danach könne man darüber diskutieren, meint sie.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.09.2016)

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