Bahnkunden, die mit Verspätungen konfrontiert sind, haben bald mehr Rechte: Ab 3. Dezember werden im Fernverkehr bei einer einstündigen Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei mehr als zwei Stunden Verspätung 50 Prozent. Die Begutachtung für das entsprechende Bundesgesetz geht am Montag zu Ende, teilte der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) mit. Obwohl die Kunden in Zukunft mehr Rechte haben, kritisiert der VCÖ, dass nicht nach dem Vorbild anderer EU-Länder bereits nach einer 30-minütigen-Verspätung Entschädigungen angeboten werden.
Kritisiert wird an dem Gesetz auch die "Bagatellgrenze". Anspruch auf Erstattung bestehe erst ab einem Ticketpreis von 16 beziehungsweise acht Euro.
Während der VCÖ die Regelung im Fernverkehr bemängelt, zeigt er sich mit der Lösung im Nahverkehr zufrieden: Österreich habe hier die EU-Verordnung ausgeweitet und auch die Jahreskartenbesitzer im Nahverkehr berücksichtigt. Beim Nicht-Einhalten eines gewissen Pünktlichkeitsgrades besteht ebenfalls bald Anspruch auf Refundierung. Das entsprechende Gesetz tritt allerdings nicht mit 3. Dezember, sondern "wahrscheinlich erst mit Jahreswechsel" in Kraft, hieß es dazu aus dem Verkehrsministerium.
Anders als in Österreich gebe es im schwedischen Fernverkehr bereits ab 20 Minuten Verspätung 100 Prozent des Fahrpreises zurück, so der VCÖ. Die Spanier entschädigen ihre Bahnkunden ebenfalls nach der 20. Verspätungsminute. Die Kunden erhalten dann 25 Prozent zurück. Bei mehr als 40 Minuten Verzögerung bekommen die Kunden die Hälfte des Fahrpreises zurück, ab einer Stunden den ganzen Preis. Bei den Hochgeschwindigkeitszügen gebe es "besonders hohe Entschädigungen".
In Frankreich wiederum werde ab einer halben Stunde Verzögerung ein Drittel der Kosten in Form eines Gutscheins zurückerstattet. In den Niederlanden werden 50 Prozent des Preises bei einer Verspätung zwischen 31 und 59 Minuten ausbezahlt, ab einer Stunde sind es laut VCÖ 100 Prozent.