Thomas Havranek war von August 2008 bis zu seiner Abberufung im Juli 2009 Gutachter im Prozess gegen die damalige Meinle European Land. Dafür stellte er am 22. September 2009 der Staatsanwaltschaft eine Honorarnote in Höhe von 728.000 Euro aus, wie das Magazin "Format" berichtet. Die Meinl-Anwälte meinen, dass das zu spät gewesen sei. Denn im Gebühren-Anspruchgesetz, Paragraph 38, steht, dass solche Ansprüche binnen 14 Tagen nach Abschluss der Tätigkeit bei sonstigem Verlust geltend gemacht werden.
Auf Bestätigung gewartet
Doch Havranek wartete mit der Honorarnote, bis seine Abberufung richterlich bestätigt wurde, was am 11. September 2009 der Fall war. Für ihn war seine Tätigkeit erst mit diesem Tag beendet, folglich war die Rechnungslegung am 22. September innerhalb dieser 14-tägigen Frist.
Michael Aufner, Experte für Sachverständigenrecht im Justizministerium, teilt Havraneks Ansicht. Er räumt aber ein, dass "das Landesgericht auch anders entscheiden kann".
Havranek hat bisher rund 350.000 Euro über Kostenvorschüsse für siene Gutachtertätigkeit erhalten.