AGB

AGB "Die Presse"

Verlagsbestimmungen [Stand 2011]

1. Für den Inhalt jeder Anzeige haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen, das Ansehen des Verlages oder die guten Sitten verstößt, technischen Anforderungen genügt, er alle notwendigen Rechte inne- bzw. eingeräumt erhalten hat und daher Rechte Dritter (z. B. Immaterial-güterrechte wie Urheber-, Markenschutzrechte bei Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder usw) nicht verletzt werden. Der Auftraggeber des Inserats garantiert daher beispielsweise bei Anbot gewerblicher Dienstleistungen die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung seines Unternehmens gem. § 63 GewO einzuhalten. Sollte der Auftraggeber dieser Kennzeichnungspflicht nicht nachkommen, behält sich der Verlag vor, die Annahme des Inserats abzulehnen bzw. bei begründetem Verdacht eines Gesetzes-verstoßes, Namen und Anschrift des Auftraggebers auf Anfrage dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb sowie den gem. § 14 Abs 1 zweiter und dritter Satz UWG klagebefugten Einrichtungen mitzuteilen. Der Verlag behält sich vor, Werbe-maßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht abzubilden (einschließlich des sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). Der Verlag kann aus diesem Grund auch von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten. Der Auftraggeber hält den Verlag hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat gegründet werden, vollkommen schad- und klaglos. Der Verlag ist zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht
verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen eines Inserates auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber durchzuführen. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2. Werden Anzeigen telefonisch aufgegeben oder telefonisch Textänderungen veranlasst, dann übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.

3. Druckfehler, die den Sinn eines Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Ersatzansprüche dem Verlag gegenüber. Der Verlag haftet, sofern er für Schäden einzustehen hat, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Zinsverlust, mittelbare und Folgeschäden, Schäden Dritter etc., ist ausdrücklich ausgeschlossen. Jedenfalls ist die Haftung der Höhe mit dem Betrag des Preises für den betreffenden Auftrag begrenzt.

4. Für Satzfehler und andere Mängel in vom Auftraggeber beigestellten Manuskripten, Filmen, reproreifen Vorlagen, Fremdbeilagen und Sonder-werbeformen haftet ausschließlich der Auftraggeber. Den Verlag trifft keine Prüf- und/oder Hinweispflicht

5. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Kostenersatz hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rückstellung solcher Abzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung vom Verlag anzufertigender Copys, Filme oder grafischer Arbeiten hat der Auftraggeber zu tragen.

6. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen für den Verlag jedoch keine Verpflichtung dar. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.

7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag gemäß § 26 Mediengesetz gekennzeichnet.

8. Der Verlag lehnt jede Haftung für Schäden, die durch Nichterscheinen eines Inserates oder einer Fremdbeilage an einem bestimmten Tag oder durch Druckfehler und Ähnliches entstehen, ab.

9. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages (infolge Streiks, Beschlagnahme, Transportunfall, Maschinenschaden usw.) entstehen keine Ansprüche dem Verlag gegenüber.

10. Auftraggeber von Chiffreanzeigen sind für die zeitgerechte und vollständige Rückstellung von den Chiffrebriefen beigelegten Unterlagen verantwortlich. Einsendungen, durch die der verlagseigene Chiffre-dienst missbraucht wird, werden nicht ausgefolgt.
Der Verlag übernimmt ferner keine eingeschriebenen Chiffrebriefe und haftet in keinem Fall für in Verlust geratene Einsendungen oder für deren verzögerte Weitergabe.

11. Aufträge werden vom Verlag auf Wunsch bestätigt. Mündliche Aufträge, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Verlag nicht.

12. Die im Anzeigentarif angeführten Mengenrabatte werden nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Der Werbungstreibende erhält nur dann rückwirkend einen Nachlassanspruch auf alle seine während eines Kalenderjahres tatsächlich abgenommenen Anzeigen, wenn er von Beginn dieses Jahres an einen Gesamtauftrag abgeschlossen hat, der aufgrund des vorliegenden Tarifs die Nachlassgewährung begründet.

13. Wird ein derartiger Auftrag aus Gründen, die der Verleger nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber – unbeschadet sonstiger Rechtspflichten – den Unterschied zwischen dem gewährten Nachlass und jenem, der der effektiven Abnahme entspricht, dem Verleger zurückzuerstatten. Bei Konkurs oder Ausgleich des Auftraggebers entfällt der Nachlass.

14. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag, so werden für den davorliegenden Freitag gebuchte Anzeigen mit dem Samstagstarif verrechnet.

15. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Skontoabzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen laut § 352 UGB verrechnet.

16. Bei Stornierungen von Anzeigenaufträgen und Beilagenbuchungen (soweit dies für den Verlag technisch noch möglich ist) verrechnen wir eine Stornogebühr.
Hauptblatt: Bei Stornos bis 1 Monat vor Erscheinen beträgt die Gebühr 10 % vom Tarifwert der Buchung, bis 2 Wochen vor Erscheinen 30 %, ab 1 Woche vor Erscheinen 50 %, 3 Tage vor Erscheinen den gesamten Tarifwert.

Bei Magazinen, Schaufenster und Sonderproduktionen: Bei Stornos bis 2 Wochen vor Erscheinen beträgt die Gebühr 50 %, ab 2 Wochen vor Erscheinen den
gesamten Tarifwert. Eine Stornierung von Folgeaufträgen nach der ersten Schaltung ist nicht mehr möglich.

17. Inserate (auch in Beilagen) dürfen lediglich Eigenwerbezwecken dienen. Eine Weitergabe an Dritte, sohin Fremdinserate, bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Zuwiderhandeln hat der Auftraggeber als verschuldensunabhängige Pönale den zweifachen Tarifwert der Buchung bei jedem Verstoß unverzüglich zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche des Verlages (z. B. Schadenersatz) bleiben davon unberührt.

18. Rechnungsreklamationen können nur innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung anerkannt werden.

19. Mängelrügen sind bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung schriftlich innerhalb von acht Tagen geltend zu machen.

20. Bei Zahlungsverzug können laufende und weitere Aufträge des Säumigen bis zur Bezahlung des fälligen Betrages zurückgestellt werden.

21. Bei Preisänderungen tritt der neue Tarif auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

22. Immaterialgüterrechte: Das Eigentum und Rechte an Idee, Konzeption, Gestaltung, Layout, Titel, Text, Fotos, etc. an vom Verlag gestalteten Sujets verbleiben beim Verlag, sofern mit dem Auftraggeber im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Dieses Anzeigensujet darf daher lediglich in der Presse Print, auf DiePresse.com und/oder ausdrücklich vom Verlag gestatteten Medien in unveränderter Weise veröffentlich werden. Jegliche auch nur teilweise Bearbeitung, Vervielfältigung, und/oder anderweitige Veröffentlichung, Verbreitung
und/oder Verwertung des Anzeigensujets bedarf der
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verlags.

23. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des österreichischen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

24. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, per Telefon, Fax, E-Mail, SMS etc. auch in Form von Massensendungen und auch zu Werbezwecken über Aktionen des Verlags kontaktiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.


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