Im Amtsmissbrauchs- und Bestechlichkeits-Verfahren gegen den vormaligen Grün-Politiker muss die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun eine Abfuhr hinnehmen. Der Oberste Gerichtshof lässt die gegen die Freisprüche eingebrachte Beschwerde nicht gelten. Im Prozess war es um den Vorwurf gegangen, Bauunternehmer hätten sich durch Spenden an einen von Chorherr gegründeten Hilfsverein Vorteile verschafft.