Israel-Fahnen entrollt: Für Polizei eine „Provokation“

Strafverfügung. Kultusgemeinde hilft Betroffenen.

Wien. Die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) unterstützt jene Personen, die von der Polizei wegen des Zeigens einer israelischen Fahne bei einer pro-palästinensischen Demonstration im Dezember in Wien mit einer Geldstrafe von 100 Euro belegt worden sind. Es handle sich um eine „fragwürdige Strafverfügung“, so die IKG.

Von Polizeiseite hieß es, dass es in dem Fall nicht um das Zeigen der Fahne gehe, sondern um die Provokation der Demonstranten. „Es ist egal, was für eine Fahne das ist“, sagt Daniel Fürst von der Landespolizeidirektion Wien. „Es darf keine Provokation sein.“ Das Zeigen der Fahne habe die Demonstranten provoziert und deswegen sei dies als Ordnungsstörung qualifiziert worden.

Der Vorfall hatte sich am 8. Dezember bei einer Demonstration gegen die Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels vor der US-Botschaft in Wien ereignet. Die Polizei stellte am 3. Jänner Strafverfügungen aus, weil die Betroffenen „in besonders rücksichtsloser Weise die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört“ hätten. Die israelische Fahne sei „in äußerst provokanter Art und Weise gespannt worden, was erheblichen Unmut und Provokationen unter den anwesenden palästinischen Protestanten (sic!) erzeugt“ habe.

Derzeit ist noch das Verwaltungsverfahren im Laufen. Die nächste Phase ist die Ausstellung eines Straferkenntnisses. Danach steht noch der Weg zum Landesverwaltungsgericht offen.

Regierung anderer Ansicht

Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal hatte bereits Mitte Jänner betont, dass das Schwingen der israelischen Flagge „keinesfalls eine Verletzung österreichischen Rechts“ sei. Er wies aber auf die Aufgabe der Polizei hin, während einer Demonstration die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu schützen.

Laut Angaben von Betroffenen hätten sie die Fahne „gut 20 Schritt vom Geschehen entfernt“ entrollt und das erst, nachdem die Demonstranten „Tod Israel“ skandiert hätten. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2018)

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