Stuttgart 21: Zweite Runde der Schlichtung

Stuttgart Zweite Runde Schlichtung
Stuttgart Zweite Runde Schlichtung(c) AP (Gero Breloer)
  • Drucken

Der Tübinger Bürgermeister will beweisen, dass das Bahnprojekt Stuttgart 21 einen Rückbau des Schienenverkehrs und nicht einen Ausbau bedeutet.

Die zweite Runde der Schlichtung beim deutschen Bahnprojekt Stuttgart 21 begann mit einem Streit. Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 monierte, die Bahn setze die Arbeiten fort. So werde mit Betonwinkeln an den Fundamenten zur Regulierung des Grundwassers für den Tiefbahnhof weitergemacht. "Unserer Auffassung nach liegen diese Arbeiten außerhalb der Friedenspflicht", sagte der Sprecher des Aktionsbündnisses, Gangolf Stocker, am Freitag.

Bahn-Technikvorstand Volker Kefer widersprach, die Arbeiten dienten der Erdauffüllung. "Wir sind ganz klar der Ansicht, dass das eine erlaubte Arbeit ist." Schließlich einigte man sich auf den Kompromiss, dass die Arbeiten mit den Betonwinkeln bis kommenden Donnerstag beendet sein sollen. Kefer will dies prüfen. 

In der zweiten Schlichtungsrunde soll das in der vergangenen Woche begonnene Thema "Leistungsfähigkeit des Bahnknotens Stuttgart 21" abgeschlossen werden. Zudem soll die "Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" erörtert werden. Die Runde wird zu großen Teilen im SWR und vom Sender Phoenix übertragen.

Für die Befürworter nehmen unter anderem die baden-württembergische Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU), Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) und Bahnvorstand Volker Kefer teil. Zu den Vertretern der Gegner gehören der Tübinger Bürgermeister Boris Palmer (Grünen), der Grünen-Landtagsfraktionschef Winfried Kretschmann und der Stuttgarter Stadtrat Hannes Rockenbauch. Beide Seiten ziehen außerdem weitere Experten für Verkehr und Umwelt hinzu. Palmer kündigte an, in dem zweiten Gespräch beweisen zu wollen, dass das Projekt einen Rückbau des Schienenverkehrs und nicht einen Ausbau bedeute. 

(Ag.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.