Scharia und Recht: „Hinkende Verhältnisse verhindern“

Wie soll die Gesellschaft mit religiösen Normen wie der Scharia umgehen?

Ähnlich wie in der katholischen Kirche und im Judentum gibt es auch im Islam ein Normensystem, das unter anderem Eheschließungen regelt: die Scharia. Wie ihre Anwendung mit dem staatlichen Recht in Einklang gebracht werden kann, ist eine der großen Fragen, die in Europa angesichts des stark wachsenden Anteils der muslimischen Bevölkerung einer Lösung harren. Für Bea Verschraegen, Leiterin der Abteilung für Europäisches, Internationales und Vergleichendes Recht an der Uni Wien, steht ein wichtiges Ziel fest: „Wir sollten alles daran setzen, um hinkende Rechtsverhältnisse zu vermeiden“, sagte Verschraegen am letzten Tag der Rechtsgespräche in einer Podiumsdiskussion über „Parallelsysteme in Europa? Konflikte europäischer Rechtssysteme mit dem Rechtssystem der Scharia“.


Mit hinkenden Rechtsverhältnissen sind insbesondere Scheidungen gemeint, die nur von einem der beiden Systeme anerkannt sind. Vor allem für Frauen könne es extrem integrationshemmend wirken, würde etwa eine im Herkunftsland besiegelte Trennung in Österreich nicht anerkannt werden.
John Thomas, oberster Richter von England und Wales, zeigte zwei Möglichkeiten auf, mit den Parallelsystemen umzugehen: Entweder das Aufnahmeland besteht darauf, dass allein das säkulare Recht zählt; oder der Staat akzeptiert, dass religiöse Schiedsgerichte – unter Aufsicht eines staatlichen Regulators oder der staatlichen Gerichte – nach den Regeln der Religion entscheiden, sofern die Betroffenen das akzeptieren.
Während die Beschränkung auf die staatlichen Gerichte einen großen, wenn man so will: aufklärerischen Aufwand erfordert, sind auch die Auswirkungen von Parallelstrukturen – in Großbritannien soll es 30 bis 85 Scharia-Räte geben – nicht zu unterschätzen: Es wäre eine gewaltige Belastung für die Gesellschaft, so John Thomas, wenn für einen Teil wichtige Fragen bis hin zu Bluttransfusionen oder Sterbehilfe durch staatsfremde Institutionen geregelt wurden. (kom)

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