Puigdemont, ein Gefängnisinsasse "ohne Sonderstatus"

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Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont erhält in Untersuchungshaft keine Privilegien: Er schläft in einer kleinen Zelle, darf Anrufe tätigen - aber nicht ins Internet.

In der Justizvollzugsanstalt Neumünster genießt der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont keine Privilegien. "Herr Puigdemont ist auf einem ganz normalen Haftraum im Untersuchungshaftgebäude untergebracht", teilte das Justizministerium am Dienstag in Kiel mit. Sofern nicht besondere Gründe - etwa der Sicherheit - es nötig machen, werde jeder Inhaftierte gleich behandelt.

"Herr P. selbst möchte auch keinen Sonderstatus, sondern ganz normal behandelt werden", hieß es. Die Haftzimmer seien sieben bis neun Quadratmeter groß und hätten Bett, Schreibtisch, Kasten, Fernseher sowie eine Toilette mit Waschgelegenheit.

Was ist den Betroffenen ansonsten erlaubt? Soweit verfahrenssichernde Auflagen nicht vorhanden sind, besteht für Inhaftierte die Möglichkeit, Personen außerhalb der Anstalt anzurufen. "Ein Inhaftierter selbst kann jedoch nicht angerufen werden", erläuterte das Ministerium. "Die Inhaftierten haben keine Möglichkeit das Internet zu nutzen. Es besteht jedoch die Möglichkeit des Skypens nach Vermittlung durch einen Mitarbeiter."

Zwei Stunden Besuch im Monat

Für Besuche müssen Inhaftierte einen Antrag stellen. Dem Besucher werde dann ein Besuchsschein übersandt. Jeder Inhaftierte in Untersuchungshaft dürfe zwei Stunden Besuch im Monat bekommen. Für Verteidiger und Rechtsanwälte gelten gesonderte Regelungen.

Puigdemont war am Sonntag von der deutschen Polizei auf Grundlage eines in Spanien ausgestellten Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Madrid wirft dem vor seiner Inhaftierung ins belgische Exil geflüchteten Separatistenführer "Rebellion" wegen der nach einem Referendum im Oktober verkündeten Unabhängigkeit Kataloniens vor. Am Montag ordnete das Gericht in Neumünster an, dass Puigdemont wegen Fluchtgefahr in deutschem Gewahrsam bleiben müsse. Zugleich meldete das Gericht Zweifel an der Zulässigkeit des Europäischen Haftbefehls an, dessen Prüfung jetzt erst beginnt

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