Ägypten: Verletzte bei Straßenschlachten

Ägypten: Verletzte bei Straßenschlachten
Ägypten: Verletzte bei Straßenschlachten REUTERS
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Der Protest gegen Präsident Mursi weitet sich aus. Richter und Staatsanwälte legen am Sonntag die Arbeit nieder.

Die Konfrontation zwischen Islamisten und Liberalen erfasst immer weitere Teile der ägyptischen Gesellschaft. Am Sonntag legte ein Großteil der Richter und Staatsanwälte des Landes aus Protest gegen die Verfassungserklärung von Präsident Mohammed Mursi die Arbeit nieder.

In Kairo und in der Provinz Al-Baheira gingen die Straßenschlachten zwischen der Polizei und den Gegnern der Muslimbruderschaft weiter. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden 57 Menschen verletzt.

Die Muslimbrüder haben für Sonntagabend zu einer landesweiten Solidaritätskundgebung für Mursi aufgerufen. Am Dienstag ist eine weitere Kundgebung vorgesehen. Das Oberhaupt der Bewegung, Mohammed Badia, erklärte in der Nacht auf Sonntag: "Die überwältigende Mehrheit des ägyptischen Volkes hat die Entscheidungen des Präsidenten der Republik begrüßt."

Mursi, der aus der Muslimbruderschaft stammt, hatte am Donnerstag eine Verfassungserklärung erlassen, die von der Opposition als "Staatsstreich" bezeichnet wurde. Laut seiner Erklärung dürfen die Gerichte des Landes die Umsetzung seiner Dekrete nicht behindern. Sie haben auch nicht das Recht, die Verfassungskommission aufzulösen.

Das Ausmaß der Kritik an seiner Erklärung aus dem In- und Ausland beunruhigt Mursi aber offensichtlich. Nach Angaben der staatlichen Medien rief er am Sonntag zum zweiten Mal binnen 24 Stunden seine Berater zu sich.

Ein islamistischer Anwalt erstattete indes Anzeige gegen drei Oppositionelle. Hamed Sadik behauptet nach Angaben des Nachrichtenportals "Egynews", der Friedensnobelpreisträger Mohammed el-Baradei, der Vorsitzende der liberalen Wafd-Partei, Sajjid al-Badawi, und der frühere Präsidentschaftskandidat Hamdien Sabahi hätten "mit einer ausländischen Kraft vereinbart, den Präsidenten der Republik, Mohammed Mursi, bei seiner Arbeit zu stören".

(Red./APA/dpa/Reuters/AFP)

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