Ortstafelstreit: Slowenien pocht auf Rechtsnachfolge

ZWEISPRACHIGE ORTSTAFELN-AUFSTELLUNG (K)
ZWEISPRACHIGE ORTSTAFELN-AUFSTELLUNG (K)(c) APA (Gert Eggenberger)
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Sloweniens Präsident Türk will, dass Slowenien eine offizielle diplomatische Erklärung darüber abgibt, dass es die Rechtsnachfolge Jugoslawiens im Staatsvertrag angetreten habe.

Im Streit um zweisprachige Ortstafeln in Kärnten verschärft Slowenien die Gangart gegenüber Österreich weiter. Mit Staatspräsident Danilo Türk hat sich am Mittwoch erstmals ein slowenischer Regierungsvertreter dafür ausgesprochen, dass Ljubljana eine offizielle diplomatische Erklärung darüber abgibt, dass es die Rechtsnachfolge Jugoslawiens im Staatsvertrag angetreten habe. "Ich trete dafür ein, dass Slowenien offiziell die Rechtsnachfolge anmeldet, notifiziert, und dass es dies auf die bei völkerrechtlichen Verträgen übliche Weise tut, nämlich mit einer einseitigen Erklärung", sagte Türk in einem Interview mit dem slowenischen Privatsender POP TV.

Der Staatsvertrag ist die Grundlage für die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs zur Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten, bei deren Umsetzung Österreich seit Jahren säumig ist.

Österreich bestreitet Rechtsnachfolge

Österreich bestreitet die slowenischen Ansprüche in Bezug auf den Staatsvertrag und betont, dass es keine automatische Rechtsnachfolge des Unterzeichnerstaates Jugoslawien geben könne. Die slowenische Führung argumentiert, dass der Staatsvertrag neben den Rechten der slowenischen Volksgruppe auch die Staatsgrenze festlegt, die durch den Zerfall Jugoslawiens zur slowenisch-österreichischen Staatsgrenze geworden ist.

Den Startschuss für die jüngste diplomatische Offensive in der Minderheitenfrage hatte Ende August der slowenische Ministerpräsident Borut Pahor gegeben, der beim Antrittsbesuch von Bundeskanzler Werner Faymann in Slowenien mehrmals die slowenische Rechtsnachfolge im Staatsvertrag bemühte. Er betonte, dass Wien in der Ortstafel-Frage bei Ljubljana in der Pflicht stehe.

Der Staatsvertrag über die Wiederherstellung des unabhängigen und demokratischen Österreich war im Jahr 1955 von den vier Siegermächten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Russland ausverhandelt worden. Er stand all jenen Staaten zum Beitritt offen, die im Zweiten Weltkrieg gegen Nazi-Deutschland gekämpft hatten. Die Tschechoslowakei und Jugoslawien machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Im Jahr 2004 teilte Tschechien der österreichischen Regierung mit, dass es sich an den Staatsvertrag gebunden fühle. Wien bestritt auch in diesem Fall die Rechtsnachfolge.

(APA)

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