Experte sieht US-Luftangriff in Syrien als völkerrechtswidrig

Eine Rakete feuert vom USS Porter ab.
Eine Rakete feuert vom USS Porter ab.REUTERS
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Trump habe keine Ermächtigung des UN-Sicherheitsrats für die Bombardierung gehabt. Gewaltanwendung als Racheaktion sei völkerrechtlich aber nicht vorgesehen.

Mit dem Luftangriff in Syrien haben die USA nach Expertenansicht gegen das Völkerrecht verstoßen. "Hier haben die USA mehr oder weniger als Ankläger, Richter und Vollstrecker gehandelt, was völkerrechtlich natürlich nicht in Ordnung ist", sagte Stefan Talmon, Professor für Völkerrecht an der Universität Bonn, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Für die Bombardierung habe keine Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat vorgelegen. "Es handelt sich hier um eine Strafaktion, um eine Vergeltungsmaßnahme", sagte Talmon. Militärmaßnahmen als Antwort auf eine Verletzung der Menschenrechte seien aber im internationalen Recht nicht vorgesehen. Es hätte nur dann rechtmäßig Gewalt angewendet werden dürfen, wenn damit ein bevorstehender Chemiewaffeneinsatz hätte verhindert werden sollen - das wäre dann aber zu beweisen gewesen, sagte Talmon.

Bereits 2013, nach einem verheerenden Giftgaseinsatz in Syrien, hatte sich der UN-Sicherheitsrat darauf geeinigt, wirtschaftliche oder militärische Sanktionen zu beschließen, sollten in dem Bürgerkriegsland erneut Chemiewaffen zum Einsatz kommen. Solche Strafmaßnahmen würden nun aber höchstwahrscheinlich an einer Blockade Russlands scheitern. Zuletzt verhinderte die Vetomacht Russland eine UN-Resolution, mit der eine rasche Aufklärung des mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatzes in der Provinz Idlib vom vergangenen Dienstag erzielt werden sollte.

(APA/dpa)

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