Ukraine-Kriegsverbrechen: Österreicher kämpfte schon gegen IS

Ein ukrainischer Soldat.
Ein ukrainischer Soldat.APA/AFP/OLEKSANDR RATUSHNIAK
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Derzeit nehmen 300 Österreicher laut Innenministerium an internationalen Konflikten teil. Polen hatte am Wochenende einen am Ukraine-Konflikt beteiligten Vorarlberger inhaftiert.

Dass Österreicher im Ukraine-Konflikt kämpfen, ist nach Angaben aus dem Innenministerium eher selten der Fall. Insgesamt haben sich 300 Menschen aus Österreich auf den Weg gemacht, um an Kampfhandlungen in internationalen Konflikten teilzunehmen, erklärte Behördensprecher Karl-Heinz Grundböck am Dienstag der APA. Syrien oder Irak seien die wesentlichen Ziele, nur vereinzelt die Ostukraine.

Von den 300 Menschen, darunter auch in Österreich ansässige ausländische Staatsbürger, seien 50 noch am Weg in das Krisengebiet angehalten worden, 40 zu Tode gekommen und 90 zurückgekehrt, führte Grundböck weiter aus. Am Wochenende ging der polnischen Polizei an der Grenze zur Ukraine ein Österreicher ins Netz, gegen den die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt einen Europäischen Haftbefehl wegen "Kriegsverbrechen gegen Personen" im Ukraine-Konflikt ausstellte. Laut Paragraf 321b des Strafgesetzbuchs könnte dem Mann sogar eine lebenslange Haftstrafe drohen.

Auslieferung nach Österreich wahrscheinlich

Der Haftbefehl, der auch gleichzeitig ein Auslieferungsersuchen Österreichs ist, erfolgte aufgrund eines Berichts des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT). Mehr könne er aber aus "ermittlungstaktischen Gründen" nicht dazu sagen, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, am Dienstag. Die polnischen Behörden müssten "jetzt nach ihrem innerstaatlichen Recht entscheiden, ob die Auslieferung zulässig ist oder nicht", so Habitzl weiter. Wann das passieren wird, könne er nicht sagen, aber "ich gehe davon aus", dass dem Ansuchen Österreichs nachgekommen werde.

Bei dem festgenommenen Österreicher soll es sich laut dem rechtsextremen ukrainischen Prawy Sektor sowie den Tageszeitungen "Kurier" und "Österreich" um den Vorarlberger Benjamin F. handeln. Demnach kämpfte der 25-jährige ehemalige Bundesheersoldat schon an mehreren Fronten wie etwa aufseiten der kurdischen Milizen gegen die Terrormiliz "Islamischer Staat" in Syrien und dem Irak. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bestätigte die Personendaten nicht. Fest steht aber: Der festgenommene Österreicher stand auf der ukrainischen Seite, nicht auf jener der pro-russischen Separatisten.

Konsequenzen für Staatsbürgerschaft

Die Teilnahme an internationalen Konflikten sei "an sich nicht verboten, es hat nur Konsequenzen für die Staatsbürgerschaft, wenn man unter fremden Truppen kämpft", erklärte Habitzl und fügte hinzu: Die Begehung von Kriegsverbrechen, wie dem in Polen festgenommenen Österreicher vorgeworfen wird, sei "natürlich" Gegenstand von Strafermittlungen. Die Entscheidung über den Verlust der Staatsbürgerschaft obliege indes den Verwaltungsbehörden.

Zu einem "Verfahren über die Entziehung der Staatsbürgerschaft" kommt es nach Angaben des Außenministeriums u.a. "bei aktiver Teilnahme an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konflikts" sowie beim "freiwilligen Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates (z.B. Fremdenlegion)". Das führt nach Angaben des Außenministeriums "zu einem Verfahren über die Entziehung der Staatsbürgerschaft". Allerdings müsse sichergestellt werden, dass "durch die Entziehung keine Staatenlosigkeit eintritt".

(APA)

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