Verfahren gegen "Wikileaks"-Gründer Assange eingestellt

Julian Assange auf einem Balkon der Botschaft, anno 2012
Julian Assange auf einem Balkon der Botschaft, anno 2012REUTERS
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Schweden stellt das Vergewaltigungsverfahren gegen Assange nach siebenjährigen Ermittlungen ein. Der Australier hatte das Vorgehen als politisch motiviert bezeichnet. Die britische Polizei will ihn dennoch verhaften.

Nach sieben Jahren im Exil in der ecuadorianischen Botschaft in London könnte WikiLeaks-Gründer Julian Assange (45) in Kürze wieder frei sein: Nach siebenjährigen Ermittlungen hat die schwedische Staatsanwaltschaft nämlich das Vergewaltigungsverfahren gegen den gebürtigen Australier, weswegen er polizeilich gesucht wurde, am Freitag eingestellt. Die zuständige Staatsanwältin Marianne Ny habe beschlossen, die Ermittlungen nicht weiterzuführen, erklärte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Stockholm. Weitere Informationen wollte die Behörde auf einer Pressekonferenz bekanntgeben.

Der wegen seines Gebarens auch in Aufdeckerkreisen nicht unumstrittene Assange war im Sommer 2012 in die Botschaft des südamerikanischen Landes in London geflohen, weil er eine Auslieferung an die schwedische Justiz befürchtete. Damals lebte Assange in Großbritannien.

Ihm ging es aber weniger um die Vergewaltigungsvorwürfe, die er seit jeher bestreitet und als "fabriziert" bezeichnet hat: Er befürchtete vielmehr, er würde von Schweden aus in die USA ausgeliefert werden, wo ihm wegen seiner umfassenden, auch sicherheitsrelevanten Enthüllungen geheimer US-Dokumente und E-mails eine Verurteilung wegen Hochverrats droht, inklusive der Todesstrafe.

Ecuador hielt US-Druck stand

Die jahrelange Isolation in dem Botschaftsgebäude, wo er zwei kleine Zimmer bewohnt, hat Assange etwas zugesetzt, er ist bleich und hager geworden. Die Regierung Ecuadors hat sich beharrlich dem Druck der USA auf Auslieferung widersetzt.

Der 45-jährige war im November in der diplomatischen Vertretung zu Vergewaltigungsvorwürfen befragt worden, die eine Schwedin gegen ihn erhoben hatte. Assange bezeichnete das Verfahren als politisch motiviert; es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt.

Britischer Haftbefehl weiter in Kraft

Wann und ob Assange sein Exil verlassen würde, war zunächst unklar. Es dürfte vorerst auch nicht so klug sein: Ein Sprecher der Londoner Polizei sagte, dass nach wie vor ein Haftbefehl des Magistratsgerichts von Westminster gegen Assange bestehe, weil er im Juni 2012 einer Aufforderung, zu einer Anhörung zu erscheinen, nicht gefolgt habe.

(ag.)

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