Gericht lehnt spanischen Auslieferungsantrag für Firtasch ab

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Archivbild von Dmitri FirtaschAPA/PHOTONEWS.AT/GEORGES SCHNEIDER
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Die österreichischen Behörden wollen mehr Informationen zu den spanischen Vorwürfen gegen den ukrainischen Oligarchen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landesgericht Wien hat dem spanischen Auslieferungsantrag für den ukrainische Oligarchen Dmitri Firtasch nicht stattgegeben. Das Amtsgericht in Barcelona habe nicht ausreichend Informationen etwa zu Tatzeitpunkt oder Tathandlung nachgereicht, bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Mittwoch einen "Kurier"-Bericht. Die am Dienstagabend gefällte Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Die spanischen Behörden hatten gegen Firtasch einen Europäischen Haftbefehl wegen Verdachts der Geldwäsche und der Bildung einer kriminellen Vereinigung erlassen und einen Auslieferungsantrag (innerhalb Europas: Übergabeantrag) gestellt. Ansuchen der österreichischen Behörden, mehr Informationen zum Tatbestand zu erhalten, seien seit April von der spanischen Justiz unbeantwortet geblieben, erklärte Salzborn. Gegen das Urteil kann nun in den kommenden 14 Tagen Berufung eingelegt werden.

USA haben ebenfalls Auslieferungsantrag gestellt

Der ehemals deutlich einflussreichere Oligarch hält sich seit Frühjahr 2014 im Zusammenhang mit US-amerikanischen Korruptionsvorwürfen zwangsläufig in Österreich auf. Im Februar 2017 erklärte das Oberlandesgericht Wien eine Auslieferung Firtaschs an die USA zwar für zulässig, bedingt durch das zusätzlich eingelangte Auslieferungsbegehren aus Spanien, kann der letztverantwortliche österreichische Justizminister jedoch erst nach einer gerichtlichen Entscheidung in der spanischen Auslieferungscausa eine finale Entscheidung fällen. 

Auch ukrainische Ermittler erhoben vor einer Woche massive Vorwürfe, die sich auf Firmen Firtaschs beziehen: Bisher ungenannte Täter sollen durch die Überweisung fiktiver Versicherungsprämien große Summen veruntreut und Steuern hinterzogen haben. Bereits vor dem nunmehrigen Ermittlungserfahren, dass laut der ukrainischen Gerichtsdatenbank am 1. Juli 2017 eingeleitet wurde, haben führende Politiker der Ukraine wiederholt zu erkennen gegeben, mit einer etwaigen Rückkehr von Dmitri Firtasch in die Heimat keine Freude zu haben.

(APA)

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