Kremlkritiker Nawalny will sich an Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden

Alexej Nawalny
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Der Oppositionelle Alexej Nawalny darf wegen einer umstrittenen Bewährungsstrafe nicht bei der Präsidentenwahl am 18. März 2018 antreten.

Russlands Oberstes Gericht hat den Ausschluss des Oppositionellen Alexej Nawalny von der Präsidentenwahl bestätigt. Das Gericht lehnte eine Berufung Nawalnys am Samstag in Moskau ab, wie die Agentur Tass berichtete. "Damit tritt die Entscheidung in Kraft, aber wir werden sie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten", sagte demnach Iwan Schdanow aus Nawalnys Team. Zudem wolle sich Nawalny auch an das Verfassungsgericht wenden, sagte Schdanow der Agentur Interfax. Die Aussichten auf Erfolg bezeichnete er aber als miserabel.

Die Wahlkommission hatte Ende Dezember bekräftigt, Nawalny nicht für die Präsidentenwahl am 18. März 2018 zu registrieren. Bereits am 30. Dezember hatte das Oberste Gericht einen Einspruch dagegen abgelehnt. Die Moskauer Behörden berufen sich bei dem Ausschluss auf eine umstrittene Bewährungsstrafe gegen Nawalny wegen Veruntreuung.

Der 41-jährige Blogger und Anwalt Nawalny kritisiert die Wahl im März, weil es nach seiner Darstellung keine echten Gegner für Amtsinhaber Wladimir Putin gebe. Er hat seine Anhänger aufgerufen, die Wahl zu boykottieren. Sein Team bekräftigte den Aufruf auf Twitter. Zudem plant Nawalny für den 28. Jänner landesweite Proteste. Der Oppositionelle hatte bereits 2017 mehrmals Kundgebungen organisiert, bei denen Hunderte Menschen festgenommen worden waren.

(APA/dpa)

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