Migrationspakt: UNO wundert sich über Österreichs "extrem bedauerlichen" Rückzug

APA/AFP/LUDOVIC MARIN
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Die UNO-Sonderbeauftragte für internationale Migration, Louise Arbour, nennt Wiens Sorgen um die nationale Souveränität verfehlt. Dabei müsste Österreich den Text gut kennen - es hat ihn ja "sehr geschickt" und "aktiv" mitverhandelt, wie Arbour sagt.

Die UNO-Sonderbeauftragte für internationale Migration, Louise Arbour, findet die Ankündigung Österreichs, sich aus dem UNO-Migrationspakt zurückzuziehen, "extrem bedauerlich". Österreich sei in dem Verhandlungsprozess der vergangenen Monate "sehr aktiv" und "geschickt" gewesen, unterstrich Arbour in einem Telefoninterview in der Nacht auf Donnerstag.

Österreich als aktiver Teilnehmer sollte den Text gut kennen und hätte jegliche Bedenken äußern können. Österreich habe im Verhandlungsprozess nicht nur für sich, sondern als EU-Ratsvorsitzland auch für die anderen 27 EU-Staaten gesprochen. Von dem Ausstieg Österreichs habe sie aus den Medien erfahren, erklärte Arbour.

Argument "unbegründet"

Dem Argument, dass der Pakt eine Gefahr für die nationale Souveränität darstellen könnte, konnte Arbour nicht viel abgewinnen. Dieses Argument sei "unbegründet". Es stehe im Dokument, dass der Pakt die Souveränität von Nationalstaaten und ihr Recht auf eine selbstständige Gestaltung ihrer Migrationspolitik voll respektiere und keine rechtliche Bindung bestehe. Sorgen um die nationale Souveränität seien "entweder verfehlt oder wurden nicht in gutem Glauben gemacht", sagte die Sonderbeauftragte.

Es sei ein "Rahmen der Kooperation", betonte sie. Eines der Hauptziele sei, unsichere, chaotische und illegale Migration zu reduzieren, wenn nicht zu eliminieren.

Auf die Frage, ob sie fürchte, dass sich noch weitere Länder aus dem Pakt zurückziehen, antwortete Arbour, dass sie darüber nicht spekulieren wolle. Sie hoffe aber, dass alle beteiligten Länder sich weiter engagieren. Eventuelle Bedenken und Vorbehalte könnten entweder bei der UNO-Konferenz in Marrakesch im Dezember oder bei der UNO-Generalversammlung 2019 in New York geäußert werden. Es sei jedenfalls besser, innerhalb als außerhalb des Prozesses zu sein, so Arbour.

(APA)

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