UN-Gericht lässt Klage des Iran gegen USA zu

Der IGH in Den Haag
Der IGH in Den HaagIGH/JeroenBouman.com
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Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag läuft ein Verfahren wegen der Beschlagnahme iranischer Vermögen durch Washington.

Der Internationale Gerichtshof IGH in Den Haag hat eine Klage des Iran gegen die USA wegen der Beschlagnahme iranischer Vermögen zugelassen. Die höchsten Richter der Vereinten Nationen wiesen am Mittwoch einen Antrag der USA ab, nachdem das Gericht sich als nicht zuständig erklären solle. Damit kann das Hauptverfahren fortgesetzt werden.

Die USA hatten 2016 Bankguthaben des Iran über rund zwei Milliarden US-Dollar blockiert, als Entschädigung für Opfer terroristischer Anschläge, die man dem Iran zurechnet. Dagegen hatte Teheran 2016 Klage bei dem Gericht in Den Haag eingereicht und sich auf ein Freundschaftsabkommen beider Staaten aus dem Jahr 1955 berufen. Mit dem Beschluss hat der IGH aber nicht inhaltlich in der Angelegenheit entschieden.

Bereits im Oktober 2018 waren die USA von dem UN-Gericht verpflichtet worden, einige der neuen Sanktionen gegen den Iran vorläufig aufzuheben. Das Hauptverfahren in dieser Frage hat aber noch nicht begonnen. Auch in diesem Verfahren hatte der Iran auf Grundlage des Freundschaftsabkommens von 1955 geklagt. Dieses stammt noch aus der Zeit der persischen Monarchie vor der islamischen Revolution und ist weiterhin gültig.

(DPA)

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