Kurden: UNO soll über inhaftierte IS-Kämpfer urteilen

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Syrien Kurden fordern die Vereinten Nationen auf, Sondergerichte einzurichten. Kanzler Kurz will der Forderung von US-Präsident Trump, die Kämpfer nach Österreich zu lassen, nicht nachkommen.

Syriens Kurden haben die UNO aufgerufen, in dem Bürgerkriegsland internationale Sondergerichte für inhaftierte IS-Kämpfer einzurichten. Die Heimatländer der Jihadisten hätten bisher nicht auf die Forderung der Kurden reagiert, IS-Anhänger zurückzuholen, sagte Mustafa Bali, Sprecher der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), am frühen Dienstagmorgen.

Im Norden Syriens gebe es nicht die Möglichkeit, die Terroristen juristisch zu verfolgen. Prozesse unter dem Dach der UNO könnten hingegen eine Lösung sein, die alle zufriedenstelle. Dem SDF-Sprecher zufolge haben die SDF bisher rund 1300 ausländische IS-Kämpfer gefangen genommen, Iraker ausgenommen. Einige seien während der Kämpfe gefasst worden, andere hätten sich gestellt.

Die von den Kurden angeführten SDF-Truppen gehen derzeit im Osten Syriens gegen die letzte IS-Bastion in dem Bürgerkriegsland vor und haben die Jihadisten in dem Ort Baghuz auf engstem Raum eingekreist. Die Zahl der dort verschanzten IS-Kämpfer schätzte Bali auf rund 500. Viele von ihnen sollen Ausländer sein.

100 österreichische Kämpfer in Kriegsgebieten

US-Präsident Donald Trump hatte in der Nacht auf Sonntag die europäischen Länder aufgefordert, mehr als 800 in Syrien gefangene IS-Kämpfer zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen. Falls die Verbündeten nicht reagierten, seien die USA gezwungen, die Kämpfer auf freien Fuß zu setzen. Diese sind allerdings nicht in US-Gewahrsam, sondern in der Gewalt kurdischer Kräfte.

Die Europäische Union ist auf die Forderung von Trump kaum vorbereitet. Frankreich, Dänemark und Großbritannien hatten der Forderung postwendend eine Absage erteilt, IS-Kämpfer, die in Syrien von der Anti-IS-Allianz gefangen genommen wurden, zurückzunehmen, um ihnen in ihrer Heimat den Prozess zu machen.

Aus Österreich halten sich derzeit knapp 100 "Foreign Fighters" in Kriegsgebieten auf. Rund 30 Prozent davon besitzen auch die österreichische Staatsbürgerschaft, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) mitteilte.

Kurz: "Schutz eigener Bevölkerung hat Priorität"

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schloss sich diesen Ländern grundsätzlich an. "Ich sehe das wie Frankreich, Dänemark und die Briten. Nämlich, dass der Schutz unserer eigenen Bevölkerung oberste Priorität hat, insbesondere vor Personen, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben", sagte er gegenüber der "Kleinen Zeitung".

Er äußerte vor Antritt seines ersten Besuches in den Vereinigten Staaten die Erwartung, dass die US-Seite die Frage der Zurücknahme von in Syrien gefangenen IS-Kämpfern ansprechen werde. Seiner Ansicht nach ist Österreich jedoch "nicht sonderlich betroffen". Am Mittwoch soll Trump Kurz um 13.50 Uhr Ortszeit (19.50 Uhr MEZ) im Oval Office empfangen.

Österreich verpflichtet, Staatsbürger zurückzunehmen

Österreich ist grundsätzlich rechtlich verpflichtet, österreichische Staatsbürger zurückzunehmen. Allerdings: Sobald jemand in den Militärdienst eines fremden Landes eintritt, verliert er die österreichische Staatsbürgerschaft und somit den konsularischen Schutz. Würde die Person mit Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft jedoch staatenlos werden, kann sie laut Gesetz auch nicht aberkannt werden.

Laut Europarechtler Walter Obwexer besteht auch keine Möglichkeit, den Kämpfern die Staatsbürgerschaft aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Terrororganisation abzuerkennen.

(APA/dpa)

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