IS-Kämpfer bezog Sozialhilfe

IS-Kämpfer in Syrien (Symbolbild).
IS-Kämpfer in Syrien (Symbolbild).REUTERS
  • Drucken

Der mutmaßliche IS-Terrorist Azad G. bekam Mindestsicherung. SPÖ-Stadtrat Hacker beklagt, vom Bund nicht informiert worden zu sein.

Wien. „Sozialhilfe für den Wiener IS-Krieger“, titelte am Freitag die „Kronen Zeitung“. Demnach hat der mutmaßliche Terrorist Azad G. während eines Wien-Aufenthalts zwischen seinen Syrien-Reisen Mindestsicherung bezogen. Er ist für die Behandlung einer Schussverletzung heimgekehrt.

Dass G. Sozialhilfe bekommen hat, bestätigt der Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). In welchem Zeitraum wird jedoch wegen des Datenschutzes nicht bekannt gegeben. Der Mann, sagt Hacker, habe die Mindestsicherung jedenfalls rechtmäßig erhalten. Denn zwar gab es 2013 strafrechtliche Ermittlungen gegen G. Aber erstens muss die Stadt davon nicht informiert werden, zweitens beeinflussen diese nicht den Bezug des Geldes und drittens wurde das Verfahren eingestellt. G. machte glaubhaft, dass er in Syrien für eine Hilfsorganisation gearbeitet hatte.

Trotzdem hätte man die Mindestsicherung eventuell verwehren können, so Hacker. Denn deren Bezug setzt voraus, dass Wien der Lebensmittelpunkt ist. Das war bei G. aber möglicherweise nicht der Fall. Doch dazu, sagt Hacker, hätte man vom Geheimdienst oder Innenministerium über den Syrien-Aufenthalt informiert werden müssen. Die rechtliche Basis einer solchen Informationspflicht interessiert ihn weniger: „Mir geht es nicht darum, wie regionale Behörden verständigt werden, sondern, dass es geschieht.“ Hacker kritisiert auch die Einstellung des Verfahrens: „Jeder mittelmäßige Geheimdienst hätte herausfinden müssen, ob der Mann wirklich bei einer Hilfsorganisation war.“

Minister kann Aberkennung starten

Derzeit läuft gegen G. bei der Magistratsabteilung 35 ein Verfahren auf Aberkennung der Staatsbürgerschaft. Für dieses braucht Wien aber wieder das BVT. Es muss eine Einschätzung liefern, ob ein Grund für die Aberkennung vorliegt, also ob G. freiwillig und aktiv für den IS gekämpft hat. Auf die Stellungnahme warte man noch, sagt Werner Sedlak, Leiter der MA 35. Die Aberkennung selbst kann ohne G, der durch einen Abwesenheitskurator vertreten wird, durchgeführt werden. Und zwar unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung. Wobei seit 2016 gegen G. ohnehin ein Haftbefehl vorliegt – wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Übrigens: Nicht nur Wien kann amtswegig ein Verfahren auf Aberkennung der Staatsbürgerschaft einleiten, auch der Innenminister kann dies beantragen. Das war aber bereits bei der letzten Aberkennung der Staatsbürgerschaft eines Wiener IS-Kämpfers nicht der Fall. (uw/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2019)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Der burgenländische Landeshauptmann will, dass Jihadisten die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren.
Innenpolitik

IS-Kämpfer: Doskozils Plan vor rechtlichen Hürden

Der burgenländische Landeshauptmann will, dass Jihadisten die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren. Dafür würde es neben einer Gesetzesänderung des Bundes auch neuer internationaler Regeln bedürfen.
Angelobung von Hans Peter DOSKOZIL Wien Hofburg 04 03 2019 Hans Peter DOSKOZIL *** Pledge of Al
Außenpolitik

IS-Kämpfer: Doskozil für Aberkennung der Staatsbürgerschaft

Wer als Österreicher für die Terrormiliz Islamischer Staat kämpfe, solle die Staasbürgerschaft verlieren, meint der Landeshauptmann des Burgenlands.
Außenpolitik

Inhaftierter IS-Kämpfer aus Österreich bezog Mindestsicherung

Sozialstadtrat Hacker ist erbost, dass das Innenministerium die Stadt nicht informiert hat, obwohl Ermittlungen gegen den Wiener liefen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.