Harte Strafen gegen Kartelle und Preisabsprachen

Die EU-Kommission hat allein zwischen 2010 und 2014 über acht Milliarden Euro an Strafen verhängt.

Wien. Es war die bisher härteste Strafe gegen eine Kartellbildung. Im Dezember 2012 verhängte die EU-Kommission gegen führende Hersteller von Fernseh- und Computerbildschirmen eine Strafe von insgesamt 1,47 Milliarden Euro. Fast zehn Jahre lang hatten Firmen wie Philips, Panasonic oder Toshiba ihre Preise abgesprochen und damit nicht nur zu einer Marktverzerrung beigetragen, sondern auch die Konsumenten geschädigt.

Mit solchen Geldbußen will die Kommission „bestrafen und abschrecken“, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme. Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, kontrolliert die EU-Verwaltung ständig den gemeinsamen Markt. Denn Unternehmen, die ihre Preise absprechen, Kartelle bilden oder zu Unrecht Subventionen erhalten, sorgen nicht nur dafür, dass Konkurrenten ausgebootet werden. Sie beeinflussen auch die Preisentwicklung. Laut einer OECD-Studie treiben Kartelle die Preise für Konsumenten zwischen 15 und 20 Prozent in die Höhe – in einigen Fällen sogar bis zu 50 Prozent.

Ob sich die Hersteller von Aufzügen absprechen oder jene von Vitaminen, die EU-Kommission geht Hinweisen auf Umgehung des fairen Wettbewerbs nach. Können solche Absprachen oder Kartelle bewiesen werden, kann sie Sanktionen ergreifen. Allein in den vergangenen vier Jahren von 2010 bis 2014 hat die Kommission 8,6 Milliarden Euro an Strafen gegen Unternehmen verhängt, die sich auf illegalem Weg einen Marktvorteil verschafft hatten. Das eingehobene Geld fließt in das EU-Budget, erhöht dieses aber nicht. Um diesen Betrag wird nämlich der Mitgliedsbeitrag der EU-Staaten verringert.

Sehr oft kommt es zu Verstößen in Branchen mit einem hohen Spezialisierungsgrad. So musste die Kommission beispielsweise 2008 eine Strafe von 676 Millionen Euro gegen neun Unternehmen verhängen, die Wachs für Kerzen und zur Verpackung von Käse produzieren. Aber auch Bierproduzenten gerieten bereits ins Visier der Brüsseler Wettbewerbshüter. Brauereien aus Frankreich, Belgien und Luxemburg hatten den Markt aufgeteilt und die Preise gemeinsam festgesetzt.

Der Schutz des freien Markts hört für die EU-Kommission aber nicht an den Grenzen der Gemeinschaft auf. Sie verurteilte in der Vergangenheit auch internationale Konzerne wie den führenden Software-Hersteller Microsoft zu Millionenstrafen. Den Brüsseler Beamten war das sogenannte „Bundling“ ein Dorn im Auge. Microsoft hatte Anwendungsprogramme mit dem Betriebssystem verknüpft, um Konkurrenten auf technischem Weg auszuschalten.

Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der Schwere und Dauer des Verstoßes und nach der Größe der erzielten Umsätze. Sie darf allerdings nicht mehr als zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.

Zur Kontrolle des fairen Wettbewerbs gehört auch die Beobachtung von Fusionen. Die Kommission hat das Recht, einen marktbeherrschenden Unternehmenszusammenschluss zu unterbinden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.06.2014)

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