Straßburger Warnschuss für Orbán

Viktor Orb´an kritisierte zuletzt bei einem Besuch in China das „arrogante westliche Modell“ der EU.
Viktor Orb´an kritisierte zuletzt bei einem Besuch in China das „arrogante westliche Modell“ der EU.(c) APA/AFP/GREG BAKER (GREG BAKER)
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Das Europaparlament setzt erste Schritte für EU-Sanktionen gegen Ungarns Regierung. Auch die eigene Parteifamilie verliert die Geduld.

Straßburg. Hat Ungarns starker Mann Viktor Orbán in seinem siebenjährigen Katz-und-Maus-Spiel mit den europäischen Institutionen den Bogen überspannt? Ein Beschluss des Europaparlaments vom Mittwoch rückt die Möglichkeit der erstmaligen Suspendierung der Rechte eines Mitgliedstaates der Union in den Bereich des Möglichen. Mit 393 zu 221 Stimmen (bei 64 Enthaltungen) sprach man sich in Straßburg dafür aus, dass „angesichts der aktuellen Situation in Ungarn die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ der rechtsstaatlichen Grundlagen bestehe, auf denen die Union fußt. Daher müsse das Verfahren nach Artikel 7 des Vertrages über die Europäische Union eingeleitet werden. Er beschreibt, wann und wie einem Mitglied seine Rechte vorübergehend entzogen werden können – bis zum Stimmrecht in den Ministerräten.

Weiter Weg bis zur Bestrafung

Doch bis es zu so einer solchen Bestrafung der Regierung Orbán kommt, ist es ein langer Weg; und es ist derzeit nicht sehr wahrscheinlich, dass er an das Ziel führt, das sich die Abgeordneten der Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen, Linken und auch zahlreiche Mandatare der Europäischen Volkspartei, zu der Orbáns Fidesz zählt, wünschen. Denn das Parlament hat nun bloß den allerersten Verfahrensschritt gesetzt. Das letzte Wort im Artikel-7-Verfahren haben die nationalen Regierungen. Sie müssten einstimmig festhalten, dass eine schwere und dauerhafte Verletzung der Werte der Union in Ungarn vorliegt (wobei Ungarn logischerweise nicht mitstimmt). Erst wenn diese Feststellung vorliegt, liegt es erneut am Rat, also dem Gremium der Regierungen, mit qualifizierter Mehrheit die Art der Bestrafung zu beschließen.

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