Europas kaputtes Asylwesen

Die letzten Flüchtlinge verlassen ein Lager in Berlin.
Die letzten Flüchtlinge verlassen ein Lager in Berlin. (c) imago/Christian Ditsch (Christian-Ditsch.de)
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Der Gerichtshof der EU bestätigt: Kroatien hätte 2015 und 2016 Asylwerber nicht nach Österreich durchwinken dürfen. Die Reform des Flüchtlingssystems scheitert an den nationalen Regierungen.

Brüssel/Wien. Als die Afghaninnen Khadija Jafari und Zainab Jafari mitsamt ihren Kindern im Februar 2016 an der kroatisch-serbischen Grenze Busse in Richtung Österreich bestiegen, hätten sie kaum erwartet, dass ihre Angelegenheit eineinhalb Jahre später als Anschauungsfall für die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des europäischen Asylwesens dienen würde. Am Mittwoch veröffentlichte der Gerichtshof der EU (EuGH) in Luxemburg sein Urteil, demzufolge Kroatien die vielen Flüchtlinge, welche an seiner Grenze zu Serbien ankamen, nicht einfach nach Slowenien und in den Rest der Union hätte weiterwinken dürfen.

Der Umstand, dass sich die kroatische Regierung damals mit einem enormen Ansturm vor allem syrischer, afghanischer und irakischer Flüchtlinge konfrontiert sah, ändere nichts daran, dass deren Asylanträge in Kroatien hätten behandelt werden müssen, jenem EU-Mitgliedstaat, in dem sie zuerst behördlich erfasst worden waren. Die Flüchtlinge „aus humanitären Gründen“ einreisen zu lassen, sie aber gleich in ein anderes Unionsland weiterzuschicken „wäre mit der allgemeinen Systematik und den Zielen“ des europäischen Asylsystems „unvereinbar“, hielten die Richter fest.

Einmal mehr erweist sich so die Unzulänglichkeit der Dublin-III-Verordnung, welche die Verleihung von Asyl in der Union regelt. „Der Mitgliedstaat des Erstkontaktes bleibt dem Grundsatz nach verantwortlich. Das hat sich nicht geändert“, sagte Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, in Reaktion auf das Urteil. Er lobte Deutschland, Schweden und Österreich ausdrücklich dafür, trotzdem die Hauptlast der Asylanträge getragen zu haben. „Gleichzeitig wissen wir, dass das Dublin-System ernsthafte Mängel hat. Es wurde nicht für Krisen wie jene geschaffen, die wir 2015 und 2016 gesehen haben. Deshalb hat die Kommission den kompletten Umbau der Asylregeln vorgeschlagen.“

Ungarn größtes Problem für Österreich

Die Kommission legte im April 2016 Maßnahmen zur Reparatur des Systems vor. So sollten die Asylsuchenden nach einem fairen Schlüssel auf alle Mitgliedstaaten verteilt werden. Bestimmte Rechte sollten sie nur erhalten, solange sie während ihres Verfahrens in dem für sie zuständigen Staat bleiben und sich regelmäßig melden. Der Missbrauch des „Asyl-Shoppings“ sollte unterbunden werden, indem die Staaten ihre jeweiligen Asylbestimmungen harmonisieren.

Diese Vorschläge der Kommission wurden von den Innenministern zur Kenntnis genommen; besondere Eile legen sie in ihrer Behandlung nicht an den Tag. Doch die Asylpolitik erfordert im Schengen-Raum guten Willen und die Einsicht in die Wichtigkeit europäischer Solidarität. Beides sind rare politische Währungen, wie sich an der Weigerung Ungarns, Tschechiens und der Slowakei zeigt, Asylwerber aus Italien und Griechenland aufzunehmen. Das haben die Innenminister im September 2015 gemeinsam beschlossen. Ungarn und die Slowakei hatten dagegen beim EuGH geklagt, doch diese Beschwerde dürfte aussichtslos sein. Denn ebenfalls am Mittwoch empfahl Generalanwalt Yves Bot dem Gerichtshof, die Klagen abzuweisen. Avramopoulos erklärte, die drei Regierungen hätten nun einen Monat Zeit, sich zu erklären, bevor er ihre Weigerung der Aufnahme von Asylwerbern seinerseits an den Gerichtshof verweisen wolle.

Was bedeutet das Urteil im kroatischen Fall für Österreich? Das Innenministerium nutzte die Nachricht als Bestätigung für die Handhabe nach der sogenannten Schließung der Balkanroute. Der Gerichtshof „hat vollinhaltlich bestätigt“, dass es sich bei den Ankünften von Flüchtlingen und Migranten um illegale Einreisen handelte. In der Praxis ändert sich aber wenig. Denn das Urteil betrifft staatlich mitorganisierte Einreisen von September 2015 bis März 2016. Wie viele Menschen in diesem Zeitraum aus Kroatien oder anderen Ländern eingereist sind, kann das Innenministerium nicht beantworten. In Summe gab es in diesem Zeitraum 56.772 Asylanträge. Allerdings sind hier auch Menschen einberechnet, die aus Ungarn kamen.

Man sei davon ausgegangen, dass die Dublin-Regelung auch für Kroatien gilt: „In den vergangenen eineinhalb Jahren haben wir 494 Dublin-Rückführungen in das Land organisiert.“ Das werde man fortsetzen. Das größte Problem für Österreich ist jedoch das Nachbarland Ungarn: Budapest will keine Flüchtlinge aus Österreich zurücknehmen. Derzeit betrifft das 800 Dublin-Verfahren.

AUF EINEN BLICK

Weitere Infos:www.diepresse.comDer EuGH (der Gerichtshof der EU) in Luxemburg veröffentlichte am Mittwoch sein Urteil: Demzufolge hätte Kroatien die vielen Flüchtlinge, welche an seiner Grenze zu Serbien ankamen, nicht einfach nach Slowenien und in den Rest der Union weiterwinken dürfen. Dabei geht es um jene Menschen, die von September 2015 bis März 2016 unter anderem auch in Österreich angekommen sind.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.07.2017)

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