EU-27 legen Bedingungen für Brexit-Übergangsperiode fest.
Brüssel. Zeit ist Geld – zumindest, wenn es um den Brexit geht. Nur zwei Minuten haben die Vertreter der EU-27 am gestrigen Montag benötigt, um die Vorgaben zur Übergangsperiode für Großbritannien nach dem EU-Austritt am 29. März 2019 zu fixieren. Diese Vorgaben dienen als Leitlinie für die EU-Kommission, die mit der britischen Regierung über die Modalitäten des Austritts verhandelt – und sie werden in London mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für Verstimmung sorgen. Denn sie sehen vor, dass das frischgebackene EU-Nichtmitglied in der Übergangsphase null Prozent Rechte, aber hundert Prozent Pflichten haben soll.
Am Katzentisch
Die Übergangsperiode wird benötigt, damit die Entflechtung Großbritanniens vom EU-Binnenmarkt geordnet vonstattengeht. Gemäß den gestrigen Vorgaben soll diese Phase nicht länger als bis zum 31. Dezember 2020 dauern. Während dieser Zeit soll in Großbritannien das EU-Recht vollumfänglich gelten – auch jene Bestimmungen, die zwischen dem Brexit-Stichtag und dem Ende der Übergangsphase ohne britisches Zutun beschlossen werden. Denn London wird ab dem 29. März 2019 jegliches Mitspracherecht in EU-Gremien verlieren. Zugeständnis: In Einzelfällen werden britische Vertreter als Beobachter an EU-Sitzungen teilnehmen dürfen. Der einzige Bereich, in dem Konsultationen vorgesehen sind, ist die Festlegung von Fischfangquoten. Inwieweit London die Vorgaben akzeptieren wird, bleibt abzuwarten. Brexit-Hardliner unter den regierenden Tories haben Premierministerin Theresa May dazu aufgefordert, alle Arrangements abzulehnen, die Großbritannien zum „Vasallenstaat“ degradieren würden. (la)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.01.2018)