Folgen des Brexit: Die völkerrechtliche Zeitbombe

Michel Barnier, dem Brexit-Chefverhandler der EU, stehen noch heikle Debatten über die Details der britischen Trennung bevor.
Michel Barnier, dem Brexit-Chefverhandler der EU, stehen noch heikle Debatten über die Details der britischen Trennung bevor.(c) APA/AFP/FREDERICK FLORIN
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Diplomaten und Völkerrechtsexperten warnen, dass die Union nach Abschied der Briten ihre wichtigsten Handelsverträge neu verhandeln muss – und dabei erpressbar wird.

Brüssel. Kurz und bündig beschlossen die 27 Europaminister am Montag ihre Haltung für die zweite Phase der Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der Union (siehe rechts). Nur zwei Minuten habe dies gedauert, teilte Sabine Weyand, die rechte Hand von Chefverhandler Michel Barnier, mit. Bis Ende 2020 solle demgemäß die Übergangsphase dauern, in der die Briten zwar nicht mehr EU-Mitglied sein, jedoch weiterhin der Zollunion und dem Binnenmarkt angehören sollen.

Doch unter der Fassade eines routinemäßigen Abspulens von Verhandlungsrunden tickt eine politische Zeitbombe. Denn die Rechtsmeinung von Barniers Team und somit der Europäischen Kommission, wonach sämtliche völkerrechtliche Abkommen der EU gleichsam nahtlos weiter Gültigkeit bewahren werden, wenn die Briten Ende 2019 ausscheiden, ist nicht unumstritten.

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