Heute befasst sich der Rat der EU erstmals mit den umstrittenen Justizreformen. Die Kandidatenländer auf dem Westbalkan orientieren sich bereits an anderen Ländern.
Brüssel/Sofia. „Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören“ – das sind die europäischen Grundwerte, die im Artikel 2 des EU-Vertrags verankert sind. Am heutigen Dienstag werden die Unionsmitglieder signalisieren müssen, wie ernst ihnen diese Werte sind. Beim Rat für Allgemeine Angelegenheiten wird es nämlich unter anderem auch um Polen gehen. Vertreter der EU-Kommission werden den Ratsmitgliedern erklären, warum die Brüsseler Behörde Ende Dezember zum ersten Mal in ihrer Geschichte ein Verfahren gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags gegen Warschau eingeleitet hat.
Die Kommission wirft Polens nationalpopulistischer Regierung die De-facto-Aushebelung der unabhängigen Gerichtsbarkeit vor. Seit ihrem Amtsantritt im Herbst 2015 hat die Regierung das Verfassungstribunal schachmatt gesetzt und Richtergremien unter politische Kontrolle gebracht. Für die Brüsseler Behörde kann unter diesen Bedingungen das Funktionieren des EU-Binnenmarkts in Polen nicht mehr gewährleistet werden.