Wie die EU die Rechtsstaatlichkeit ihrer Mitgliedsländer prüfen will

EU-Justizkommissarin Vera Jourová
EU-Justizkommissarin Vera JourováREUTERS
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Justizkommissarin Jourová schlägt im Interview mit der "Presse" ein Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Union vor.

Brüssel. Was tun, wenn eine Regierung seine Gerichtsbarkeit ihrer parteipolitischen Willkür unterwirft – oder ein Patronagesystem schafft, welches die milliardenschweren Subventionen aus Brüssel einem Klüngel politisch vernetzter Oligarchen zuschanzt? Diese beiden Missstände lassen sich in der Union an den Beispielen Polens und Ungarns veranschaulichen. Die von der nationalkonservativen PiS-Partei geführte Regierung in Warschau schaltet nicht nur nach Ansicht der Juristen der Kommission die polnische Gerichtsbarkeit politisch gleich. In Ungarn wiederum enthüllen journalistische Recherchen und Berichte europäischer Prüfstellen, dass ein Großteil der öffentlichen Aufträge einer kleinen Gruppe von Freunden des Ministerpräsidenten Viktor Orbán sowie seines Schwiegersohnes zufließen – und diese Aufträge werden zum Großteil von den europäischen Steuerzahlern finanziert.

Am Mittwoch legte die Kommission, begleitend zu ihrem Entwurf eines Budgetrahmens für die Jahre 2021 bis 2027, auch den Vorschlag einer Verordnung vor, die solchen Missständen entgegenwirken soll. „Die Rechtsstaatlichkeit muss in allen Mitgliedstaaten gelten – und nicht nur in jenen, die Kohäsionsmittel beziehen“, sagte Věra Jourová, die tschechische EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, im Gespräch mit der „Presse“ und anderen europäischen Medien. „Wir wollen, dass die Steuerzahler die Garantie haben, dass es überall in der EU wirksamen Rechtsschutz gibt.“

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