Diesel-Skandal: EU-Gericht weist Sammelklage um Luftqualität ab

Seit Aufkommen das Abgasskandals stehen Abertausende Dieselautos auf Halde
Seit Aufkommen das Abgasskandals stehen Abertausende Dieselautos auf HaldeREUTERS
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Knapp 1500 EU-Bürger blitzen mit Schadenersatzforderung gegen EU-Kommission wegen angeblich zu hoher Emissionsgrenzwerte ab.

Ein möglicherweise von jedem empfundenes ungutes Gefühl ist kein ausreichender Grund für Schadenersatzforderungen. Das hält das Gericht der EU in einem heute veröffentlichten Urteil über eine Klage von 1429 Personen fest, die von der Union Schadenersatz verlangt haben. Ihrer Meinung nach hat die EU-Kommission zu hohe Schadstoffgrenzwerte für Dieselmotoren festgelegt. Wie das Gericht jedoch feststellt, sind einerseits die tatsächlichen Auswirkungen der Regelung auf die Luftqualität nicht genau genug nachweisbar; außerdem sei nicht erwiesen, dass die Betroffenen um ihre Existenzbedingungen bangen müssten, was jedoch ebenfalls Voraussetzung für die Zuerkennung von Schadenersatz wäre.

Manipulierte Abgase

Die Kommission hatte 2016 in Reaktion auf den Dieselskandal – VW hatte zugeben müssen, Abgaswerte manipuliert zu haben – ein neues Prüfverfahren und neue Grenzwerte verordnet. Seit 1. September 2017 müssen Diesel-Pkw vor der Zulassung im Echtbetrieb auf ihren Schadstoffausstoß untersucht werden, nicht mehr im Labor. Eine ganze Klagewelle war die Folge: Sowohl die Städte Paris, Brüssel und Madrid als auch 1429 Menschen überwiegend aus Frankreich klagten die Kommission vor dem EU-Gericht erster Instanz unter anderem mit der Begründung, dass die neuen Grenzwerte zu hoch seien.

Die Bürger – und nur über ihre Klage hat das Gericht jetzt entschieden – verlangten in einer Sammelklage jeweils einen symbolischen Euro Ersatz für die erlittenen materiellen Schäden und 1000 Euro als immateriellen Schadenersatz, also für die Gefühlsschäden. Die seien ihnen entstanden, weil sie sich Sorgen um ihre eigene Person und um ihr Umfeld machten und das Vertrauen darin verloren hätten, dass die Unionsorgane zur Bekämpfung der Umweltzerstörung tätig würden. Die Klage scheiterte aber daran, dass weder die materiellen noch die immateriellen Schäden hinreichend nachgewiesen sind.

Die Abweisung der Sammelklage hat keine direkten Auswirkungen auf die Klagen der drei Städte, die unter anderem auch die Kompetenz der EU-Kommission für die neue Verordnung in Frage stellen. Außerdem kann das Urteil noch beim EuGH angefochten werden.

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