„Manche haben das unterschätzt“

Jourová ist über die Säumigkeit vieler EU-Staaten beim Datenschutz verärgert.
Jourová ist über die Säumigkeit vieler EU-Staaten beim Datenschutz verärgert.(c) APA/AFP/EMMANUEL DUNAND (EMMANUEL DUNAND)
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Justizkommissarin Jourová droht Mitgliedstaaten, die beim Datenschutz säumig sind, mit Klagen. Mit den USA bahnt sich wegen des Privacy-Shield-Abkommens neues Ungemach an.

Brüssel. Nur wenige Beobachter des politischen Geschehens in Brüssel hätten im Herbst 2014 erwartet, dass ausgerechnet die Vertreterin Tschechiens eine der prominentesten Rollen in der Kommissarsriege unter Präsident Jean-Claude Juncker spielen würde. Doch zuletzt verging kaum eine Woche, in der Věra Jourová nicht vorgeschickt wurde, um ein Kernanliegen der Juncker-Kommission gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten.

War es neulich der viel beachtete und heiß umstrittene Vorschlag, die Auszahlung von EU-Subventionen künftig an die Einhaltung von Rechtsstaatsprinzipien zu binden, so ist es dieser Tage die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche am 25. Mai europaweit in Kraft tritt und erhöhte Pflichten für jeden einführt, der personenbezogene Daten sammelt. Der Skandal um die britische Firma Cambridge Analytica, die mittels Facebook-Apps heimlich Daten über Dutzende Millionen Menschen weltweit aufsaugte und für manipulative Wahlwerbung missbrauchte, lässt das sperrige Thema Datenschutz so manchem Bürger fühlbar unter die Haut gehen.

„Ein gutes Instrument“

Für die Kommission, die sich dem Vorwurf ausgesetzt sieht, bisweilen an den Bedürfnissen der Menschen vorbei zu regulieren, ist die Affäre um Facebook und Cambridge Analytica unverhoffter Anlass, die Bedeutung ihres Auftrags zu veranschaulichen.

„Wenn Unternehmen Daten verarbeiten und zu Geld machen, sollten die Menschen etwas im Gegenzug dafür bekommen, und das ist Vertrauen“, fasst Jourová die politische Ratio hinter diesem umfassenden Gesetz im Gespräch mit der „Presse“ und anderen internationalen Medien zusammen. Missbräuche wie der genannte wären künftig nicht mehr möglich. „Das wird ein gutes Instrument zur Abschreckung, damit Unternehmen künftig zweimal nachdenken, ob sie so etwas tun wollen.“

Wenig Verständnis hat Jourová für jene Mitgliedstaaten, die eine Woche vor dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzes noch immer nicht die nötigen nationalen Rechtsvorschriften geschaffen haben. „Ich bin überrascht, denn seit Dezember 2015 ist klar, wie die endgültige Version aussehen würde.“ Es habe in einigen Hauptstädten „eine grundlegende Unterschätzung dessen gegeben, was die Datenschutz-Grundverordnung ist, wie es Unternehmen betreffen wird und wieso wir dieses Gesetz machen. Nicht jeder in den nationalen politischen Kreisen versteht die Notwendigkeit dessen.“

Damit spricht die Kommissarin ein Schlüsselproblem dieses neuen Rechtsrahmens an. Weil er in Form einer EU-Verordnung eingeführt wird, gilt er unmittelbar und ohne nationalen Interpretationsspielraum, im Gegensatz zu einer Richtlinie, bei deren Umsetzung es stets einen breiten Spielraum für Abweichungen gibt. „Vertragsverletzungsverfahren sind stets möglich“, warnte sie. Doch zugleich hängt der Erfolg der DSGVO davon ab, wie gut die jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden sie umsetzen. Dafür braucht es nationale Vorschriften zur Umsetzung – und die fehlen, wenige Tage vor Inkrafttreten, noch in acht Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Griechenland, Ungarn, Tschechien, Zypern, Litauen und Slowenien.

Kein Treffen mit Zuckerberg

Jourová ist darüber besorgt, dass einige Datenschutzbehörden nicht in der Lage sind, ihre neuen Aufgaben zu erfüllen. Die DSGVO trage auf paradoxe Weise zu dieser institutionellen Schwächung bei: „Es gibt in der Privatwirtschaft eine große Nachfrage nach Datenschutzfachleuten. Die verdienen dort natürlich mehr als im öffentlichen Dienst.“

Der Umstand, dass Facebook-Gründer und -chef Mark Zuckerberg nächsten Dienstag nur hinter verschlossenen Türen im Europaparlament diskutieren will, erfreut Jourová nicht. Sie werde ihn jedenfalls nicht treffen, sagte sie augenzwinkernd: „Ich bin da in Sofia.“

Im Verhältnis zu den USA braut sich neues Ungemach zusammen. Denn ebenfalls am 25. Mai läuft die Frist aus, binnen derer Washington einen Ombudsmann für das sogenannte Privacy-Shield-Abkommen bestellen muss. Das ist jener Rahmen, innerhalb dessen EU und USA ihre Schutzbestimmungen für den Transfer von persönlichen Daten gegenseitig anerkennen. Jourová hat das US-Handelsministerium in diesem Rahmen ersucht, etwaige Verstöße von Facebook gegen die Privacy-Shield-Normen zu prüfen. Das sei nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, warnt Jourova: „Die Ultima Ratio wäre die Suspendierung des Unternehmens.“ Würde die Kommission also Facebook in der EU verbieten? Ihre diplomatische Antwort: „Wir wollen die Ergebnisse der Untersuchung sehen.“

ZUR PERSON

Věra Jourová ist EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung. Die 1953 im mährischen Třebíč geborene Kulturanthropologin war vor ihrem Eintritt in die Kommission tschechische Ministerin für regionale Entwicklung. In ihr Ressort fallen einige der politisch heikelsten Themen Europas, vom Datenschutz und den damit verbundenen Konflikten mit den USA bis zur Justizkrise auf Malta.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.05.2018)

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