EU-Ombudsfrau beklagt unschöne Ernennung des Generalsekretärs der Kommission

Die Bestellenung von Martin Selmayr (re.) zum Generalsekretär der Kommission von Jean-Claude Juncker (li.) sorgte für Aufsehen - weniger die Person als das Verfahren.
Die Bestellenung von Martin Selmayr (re.) zum Generalsekretär der Kommission von Jean-Claude Juncker (li.) sorgte für Aufsehen - weniger die Person als das Verfahren.APA/AFP/FREDERICK FLORIN
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EU-Ombudsfrau Emily O'Reilly fordert ein neues Verfahren und kritisiert die Kommission dafür, dass sie die umstrittene Ernennung von Martin Selmayr als normal erscheinen lassen wollte.

Die umstrittene Beförderung des Deutschen Martin Selmayr zum Generalsekretär der EU-Kommission ist nun von der EU-Ombudsfrau Emily O'Reilly neuerlich kritisiert worden. Nach Prüfung von zwei Beschwerden teilte die Bürgerbeauftragte am Dienstag mit, es hätten sich vier Verwaltungsmängel beim Ablauf der Bestellung ergeben.

Sie forderte die EU-Kommission auf, ein neues Verfahren für künftige Bestellungen des höchsten Beamten der Brüsseler Behörde zu erarbeiten. Sie kritisierte auch das Verhalten der Kommission über die Information zu dem Fall, der "ernste Bedenken" hervorgerufen habe, "defensiv und ausweichend und manchmal aggressiv" gewesen sei.

Die Ernennung "als normal erscheinen zu lassen"

"Unsere Untersuchungen basierten auf der Durchsicht von tausenden Seiten des internen Kommissions-Dokuments. Und es zeigte sich, dass es der Kommission ein Anliegen war, die Ernennung als normal erscheinen zu lassen. All das birgt das Risiko, dass das hart erarbeitete Vertrauen von hohen Verwaltungsstandards der Kommission gefährdet wird", stellte O'Reilly fest.

Die EU-Bürgerbeauftragte betonte, dass "das gesamte Kollegium der Kommission kollektiv für die Verwaltungsmängel in diesem Fall verantwortlich" sei. Es sei "außergewöhnlich, dass kein einziger Kommissar das Ernennungsverfahren des Generalsekretärs infrage stellte, was schließlich ernste umfassende Bedenken auslöste".

Jedenfalls solle die Kommission ein "spezielles und separates Ernennungsverfahren für den Generalsekretär" entwickeln, um eine Wiederholung solcher Ereignisse zu vermeiden. Das Verfahren sollte die Veröffentlichung der zu besetzenden Stelle beinhalten und auf der wöchentlichen Tagesordnung der Kommissarstreffen stehen. O'Reilly unterstrich ferner, dass die Untersuchungen nicht auf die Person von Selmayr bezogen waren, "der sowohl ein kompetenter EU-Beamter und der EU verpflichtet" sei.

Oettinger ruft zu Rundem Tisch

EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger betonte die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur Ernennung des Generalsekretärs. Auch der Bürgerbeauftragte habe dies nicht infrage gestellt. Oettinger kündigte trotzdem an, die Empfehlungen der Ombudsfrau zu prüfen. Für 25. September rief er ein interinstitutionelles Rundtischgespräch ein. "Ich hoffe, dass die dort geführten Diskussionen es uns ermöglichen, die ausgezeichnete Qualität und die Unabhängigkeit des öffentlichen Dienstes der EU zu garantieren, der zum Wohl und im gemeinsamen Interesse unserer Bürger tätig ist".

Oettinger kündigte auch an, der EU-Ombudsfrau "zu gegebener Zeit weitere Informationen zur Verfügung" zu stellen. Jedenfalls sehe die Kommission keinen Grund dafür, warum der Generalsekretär der Brüsseler Behörde unabhängig von anderen Generaldirektoren ernannt werden sollte. Ein Kommissionssprecher unterstrich, dass es keinen Interessenskonflikt gebe. Er teile nicht alle Kritikpunkte der Ombudsfrau.

(APA)

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