Deutsche "GIS" verstößt laut Gutachten nicht gegen EU-Recht

Die Presse (Clemens Fabry)
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Seit 2013 wird jeder Haushalt pauschal zur Kasse gebeten, unabhängig von der Zahl der genutzten Rundfunkgeräte. Ist das rechtens? Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes sagt: ja.

Der deutsche Staat hebt monatlich 17,50 Euro Rundfunkgebühren ein. Seit einer Neuregelung im Jahr 2013 richtet sich die Höhe des Beitrags nicht mehr nach Art und Anzahl der Empfangsgeräte, sondern wird pro Haushalt erhoben. Wie viele Leute dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt, ist egal. Das führte zu viel Kritik - und auch Klagen.

Die Erhebung des Beitrags in Deutschland verstößt aber nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofes nicht gegen EU-Recht. Die Regeln würden keine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellen, befand Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona in einem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten.

Zudem sei es rechtens, dass die Rundfunkanstalten eigenständig säumige Zahlungen eintreiben und dafür nicht ordentliche Gerichte anrufen müssen. Die Einschätzung des Gutachters ist für die Richter nicht bindend, häufig folgen sie seiner Argumentation jedoch. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.

Das Landgericht Tübingen hatte den EuGH angerufen. Zuvor hatten mehrere Beitragszahler gegen die Neuregelung geklagt, nach der der Beitrag pauschal, unabhängig von der Anzahl der genutzten Rundfunkgeräte, fällig wird.

(APA/dpa)

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