EuGH-Richterposten: Schieder warnt vor "Blamage"

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ARCHIVBILD: ANDREAS SCHIEDERAPA/GEORG HOCHMUTH
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Einem Medienbericht zufolge soll Franz Marhold, der zuletzt als Favorit für Österreichs EuGH-Richterposten genannt wurde, doch nicht zum Zug kommen. Grund sollen seine Aussagen zur Indexierung der Familienbeihilfe sein.

Ex-Justizministerin Maria Berger (SPÖ) bleibt wohl vorerst Österreichs Richterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dass ein österreichischer Wechsel wie ursprünglich geplant noch dieses Jahr noch stattfindet, gilt als unwahrscheinlich. Bereits im Juni hatte die Linzer Rechtsprofessorin Katharina Pabel ihre Nominierung zurückgezogen. Wie die "Presse" berichtete, scheiterte Pabel überraschend an einem Hearing, das für neue Mitglieder des EuGH vorgesehen ist. Danach galt Arbeits- und Sozialrechtsexperte Franz Marhold als Favorit für den Posten.

Einem Bericht von "ORF.at" zufolge dürfte das allerdings nicht mehr der Fall sein. Grund sei demnach Marholds Haltung zur Indexierung der Familienbeihilfe, die vor kurzem beschlossen wurde. Der Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien hatte in seiner Argumentation auf die EuGH-Judikatur verwiesen, die eine Indexierung als Verletzung der Grundfreiheiten sehe.

Schieder: "Nicht nachvollziehbar"

SPÖ-Spitzenkandidat Andreas Schieder übt nun in einer Aussendung scharfe Kritik: "Was die Regierung hier macht, ist überhaupt nicht mehr nachvollziehbar", kritisiert er. "Wenn es nach Kurz und Strache geht, kann es nur wer werden, der von EU-Recht nichts versteht." Eine neuerliche "Blamage" drohe.

Schieder will, dass der Nationalrat bei dieser Postenvergabe rechtzeitig eingebunden wird und mitentscheidet. Die SPÖ fordert ein transparentes Verfahren mit einem öffentlichen Hearing im Parlament und hat dazu vor zwei Wochen einen Antrag im Verfassungsausschuss eingebracht, der von den Regierungsparteien vertagt wurde.

Wie geht es nun mit der Vergabe des EuGH-Richterpostens weiter? Nachdem die Regierung einen Kandidaten vorschlägt und dieser vom Nationalrat nominiert wurde, ist die EU am Zug. Der "255er-Ausschuss" aus Rechtsexperten prüft die fachliche und persönliche Eignung des Kandidaten. Das Votum des Ausschusses ist zwar nicht verbindlich, wird aber in der Regel von den Regierungen der Mitgliedsstaaten befolgt.

>>> Bericht auf "ORF.at"

(Red.)

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