Rückschlag für Österreich: Der EuGH-Generalanwalt empfiehlt dem EU-Höchstgericht, die österreichische Klage gegen Bevorzugung deutscher Kfz-Besitzer bei der Vignette abzulehnen. Wie geht es nun in dem Verfahren um die deutsche Maut weiter?
Luxemburg/Wien. Freie Fahrt für freie Bürger – dieses inoffizielle Motto des deutschen Straßenverkehrs könnte schon bald nur noch für deutsche Staatsbürger gelten. In dem Rechtsstreit zwischen Österreich und Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-591/17) um die Einführung einer Pkw-Autobahnmaut stellte sich Generalanwalt Nils Wahl am gestrigen Mittwoch auf die Seite Deutschlands. In seinem Schlussantrag empfahl Wahl den EU-Höchstrichtern, die österreichische Klage abzuweisen. Dieser Schlussantrag ist nicht bindend, doch in den allermeisten Fällen folgen die EuGH-Richter der Argumentationslinie des Generalanwalts.
1. Wie kam es zu dem Rechtsstreit zwischen Österreich und Deutschland?
Die deutsche Pkw-Maut geht auf ein Versprechen der CSU im Bundestagswahlkampf 2013 zurück. Die bayrische CDU-Schwesterpartei versprach ihren Wählern die Einführung einer Pkw-Maut, die nur für Ausländer gelten würde. Nach dem Sieg der Unionsparteien wurde dieses Wahlversprechen umgesetzt: Vermutlich ab Herbst 2020 soll das Befahren der deutschen Bundesfernstraßen für Pkw vignettenpflichtig sein – deutschen Autofahrern wird der Kauf einer Jahresvignette durch eine parallele Senkung der Kfz-Steuer abgegolten. Nachdem die EU-Kommission ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Berlin nach einer Änderung des Preises für Kurzzeitvignetten eingestellt hatte, zog Österreich mit Rückendeckung der Niederlande vor den EuGH.
2. Welche Einwände gegen die Pkw-Maut führt Österreich ins Feld?