EU gegen Patente auf gezüchtetes Saatgut

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Symbolbild. (c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Agrarminister werden nächste Woche über Vorstoß des Europäischen Patentamtes beraten.

Brüssel. Sollen Pflanzen, die traditionell gezüchtet wurden, patentierbar sein? Abseits des breiteren öffentlichen Interesses schwelt in dieser Frage seit Jahren ein Konflikt zwischen der EU und dem (nicht zur EU zählenden) Europäischen Patentamt. Die Fronten sind klar abgesteckt: Die Kommission, das Europaparlament und der Rat sind gegen die Patentierbarkeit von Produkten, die aus rein biologischer Züchtung stammen (also durch reines Kreuzen oder gezieltes Selektionieren). Das Patentamt hingegen neigt der Patentierbarkeit zu.

Am 5. Dezember vorigen Jahres wurde dieser Konflikt virulent. An diesem Tag befand eine technische Beschwerdekammer des Amtes in München, dass es sehr wohl eine Patentierbarkeit biologisch gewonnener Sorten geben müsse. Das hätte aus zwei Gründen weitreichende Folgen: Erstens sorgt der Klimawandel für starken Bedarf nach neuen Sorten von Nutzpflanzen, die mit höheren Temperaturen und weniger Wasser auskommen. Zweitens lässt die breite Ablehnung der Gentechnologie in Europa auf absehbare Zeit nur traditionelle Züchtungsmethoden zu.

Alarmiert durch die Entscheidung in München drängte die niederländische Regierung nun darauf, beim Agrarministerrat nächsten Montag in Brüssel über diese Frage neu zu diskutieren. Beschlüsse werden nicht fallen, doch auf Anfrage der „Presse“ hieß es aus der Kommission, dass sich an ihrer Auslegung der Biotechnologierichtlinie von 1998 nichts geändert habe. Schon im November 2016 teilte die Kommission mit, sie sei der Ansicht, dass Pflanzen und Tiere beziehungsweise deren Teile, „die durch im Wesentlichen biologische Verfahren gewonnen werden“, von der Patentierbarkeit auszuschließen seien. (GO)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.03.2019)

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