Dalli droht U-Ausschuss

(c) EPA (OLIVIER HOSLET)
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Gesundheitskommissar gerät wegen Verfahrensverschleppung ins Visier des EU-Parlaments. Man fordert von John Dalli notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Tut er nichts, wird die Schaffung eines U-Ausschusses angeregt.

Strassburg/Brüssel. Der seit 13 Jahren andauernde Rechtsstreit zwischen einem deutschen Hersteller von Inhaliergeräten für Asthmatiker und der Europäischen Kommission könnte in die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses des Europaparlaments münden.

Eine am Mittwoch angenommene Entschließung des Parlaments fordert Gesundheitskommissar John Dalli auf, „die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit der Petent seine Rechte geltend machen kann“. Tut Dalli nichts, hat der Rechtsausschuss des Parlaments die Schaffung eines U-Ausschusses angeregt.

1997 haben die deutschen Gesundheitsbehörden den seit Jahren bestehenden Vertrieb eines Gerätes der Firma Atmed verboten, das weniger Asthma-Medikamente als übliche Sprays benötigt, aber die vergleichbare Wirkung erzielt.

Verbietet ein EU-Land ein Produkt, muss es das der Kommission mitteilen. Sie muss binnen dreier Monate ein „Schutzklausel-Verfahren“ durchführen, bei dem sie feststellt, ob das Produkt aus berechtigten oder schikanösen Gründen verboten wurde. Gegen diese Entscheidung der Kommission kann der Hersteller Beschwerde beim Gerichtshof der EU einlegen.

Deutschland hat 1997 die Kommission notifiziert, aber der damals zuständige Industriekommissar Martin Bangemann (dessen späterer Wechsel zum Telekomkonzern Telefónica Anlass für die Schaffung von Ethikregeln für Kommissare war) tat nichts.

Seither ringt Atmed-Chef Christoph Klein mit der Brüsseler Bürokratie. „Bis heute konnten die deutschen Behörden keinen Beweis für die Gefährlichkeit des Produkts erbringen“, sagte er zur „Presse“. Für die Kommission und Deutschland geht es um viel: Sollten sie Klein durch Untätigkeit um ein rechtmäßiges Verfahren gebracht und materiell geschädigt haben, müssten sie Schadenersatz in Millionenhöhe leisten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.01.2011)

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