München: Bomben unter dem Eigenheimidyll

Blick über München
Blick über München(c) imago/allOver-MEV (imago stock&people)
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Eine Pensionistin soll 200.000 Euro für die Bergung von zehn Tonnen Weltkriegsmunition auf ihrem Grundstück zahlen. Der Staat will nicht haften, denn die Rechtslage sei klar.

München. So sieht der Idealfall aus: Ein Bauer stößt im Acker auf eine verborgene Weltkriegsbombe. Es kommt der Räumdienst, 35 Nachbarn werden ausquartiert, eine halbe Stunde später ist der Blindgänger entschärft und alles okay.

Genau so war's am Dienstagabend im Nordwesten von München. Zugleich spielt sich am nordöstlichen Stadtrand ein weit größeres Kriegsfolgendrama ab: In einer Wohnsiedlung müssen zehn Tonnen Munition gehoben werden. Das wird zwei Monate dauern, bis dahin müssen die Anrainer jeden Werktag während der Bergearbeiten von acht bis 16 Uhr ihre Häuser verlassen, weil das Zeug als „zündfähig“ gilt. Und eine 72-jährige Rentnerin, Melitta Meinberger, steht dort vor dem Ruin: Denn die geschätzt 200.000 Euro Räumungskosten soll sie zahlen. Das sei, so die Behörden, geltende Rechtslage.

Der Stadtteil Kieferngarten mit seinen Einfamilienhäusern und dem vielen Grün wurde nach dem Krieg schwarz gebaut. Stolz auf ihr Werk waren die „wilden Siedler“: ausgebombte Münchner und Vertriebene aus Osteuropa. Nur bauten sie auf und neben einem alten Manöverplatz, zwischen Schützengräben, Bombenkratern und Munitionsbunkern. Eine „vorbildliche Wohnanlage für 320 Familien“ wollten sie anlegen. Die Munition, die man tonnenweise fand, holten sie händisch aus dem Boden.

Jahrzehnte auf Bomben gebettet

Unter Meinbergers Grundstück indes ist ein 25 Meter langes, sechs Meter tiefes Löschwasserbecken aus Beton, das bei Kriegsende wohl von Deutschen oder Amerikanern mit Sprengstoff, Granaten, Bomben etc. gefüllt und zugeschüttet wurde. Zehn Tonnen Explosivmaterial lagern wohl darin. Entdeckt wurde es erst bei Abrissarbeiten 2012 in der Nachbarschaft, und seither wehrt sich Meinberger mit allen Mitteln gegen die Entsorgungslast. Diese Woche musste sie aber doch den Räumdienst auffahren lassen.

Das Münchner Ordnungsamt, die Kreisverwaltungsbehörde, lehnt jede Kostenbeteiligung ab und verweist auf einen „Härtefonds“ im bayrischen Innenministerium. Dieses antwortet, so einen Fonds gebe es nicht. Die Siedlerschaft Kieferngarten ihrerseits sieht den Staat in der Pflicht: Denn bei der Legalisierung der Schwarzbauidylle in den 1950ern habe man das Gelände vom Staat übernommen und für Spreng- und Räumkosten bezahlt. Wenn noch was im Boden liege, sei das Sache des Staates.

„Zu spät“, winkt Ulrich Numberger ab, ein Münchner Rechtsanwalt und Spezialist für solche Fälle: Die Meinbergers, die ihr Haus Anfang der 1950er gekauft hatten (konkret waren es die Eltern der jetzigen Eigentümerin), könnten an den Staat keine Ansprüche mehr stellen – wegen Verjährung. Also bleiben die 200.000 Euro an der Familie hängen? „Ja“, sagt Numberger. Zum einen gebe es in Bayern verschiedene Rechtslagen für Bomben von oben und Munitionsdepots im Boden. Für Letztere haftet nach einer Art Verursacherprinzip, selbst wenn er nichts dafür kann, der Grundstückseigner.

Theoretische Millionäre

Begrenzt sei die Haftung nur durch den Grundstückswert. Und da haben die Meinbergers womöglich schlechte Karten, denn: „Mit einem Grundstück dieser Größe mit Garten und einem frei stehenden Haus darauf ist man in München bei den heutigen Immobilienpreisen automatisch Millionär.“ Auch dann, wenn das einst billig gebaute Haus jetzt ein Sanierungsfall ist und die Bewohner nicht wirklich reich sind? „Auch dann“, sagt Numberger. Denn obwohl die Meinbergers nur mäßig liquide sind, ihr Haus gilt ja als Vermögen. Sie müssten es notfalls eben verkaufen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.03.2017)

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