Tumor durch Handy als Berufskrankheit anerkannt

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Anwälte des 57-jährigen Geschädigten konnten italienisches Gericht überzeugen, dass der Gehirntumor des Mandaten durch häufiges berufliches Telefonieren begründet sei.

Es ist weltweit der erste Fall, dass ein Gericht eine Tumorerkrankung als Folge häufigen beruflichen Handy-Telefonierens eines inzwischen 57-jährigen Klägers anerkennt. Der Richterspruch vom 11. April wurde von den Justizbehörden in Ivrea erst am Donnerstag bekannt gemacht. Der Geschädigte, Roberto Romeo, soll wegen des dauerhaften Hörschadens von der Unfallversicherung monatlich 500 Euro bekommen.

"Weltweit erstmals hat ein Gericht die unsachgemäße Verwendung eines Handys als Ursache für einen Gehirntumor anerkannt", erklärten die Anwälte Stefano Bertone und Renato Ambrosio zu dem Fall. Romeo sagte, er wolle das Telefonieren mit mobilen Telefonen nicht verteufeln, die Nutzer sollten sich aber über die Risiken mehr Gedanken machen. Nach eigenen Angaben telefonierte er 15 Jahre lang täglich drei bis vier Stunden mit seinem Handy.

Schließlich hatte Romeo den Eindruck, sein rechtes Ohr sei verstopft. Im Jahr 2010 wurde ein gutartiger Tumor festgestellt. Bei der Operation sei der Hörnerv entfernt worden. Ein Fachmann veranschlagte die Minderung der Erwerbstätigkeit auf 23 Prozent.

(APA/APF)

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