"Inter": Deutschland soll ein drittes Geschlecht bekommen

Nicht alle Neugeborenen sind eindeutig einem Geschlecht zuordenbar, manche Menschen fühlen sich ihr Leben land zwischen den Geschlechtern.
Nicht alle Neugeborenen sind eindeutig einem Geschlecht zuordenbar, manche Menschen fühlen sich ihr Leben land zwischen den Geschlechtern.REUTERS
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Die Klage eines intersexuellen Menschen vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe war erfolgreich.

Neben männlich und weiblich muss künftig ein dritter Geschlechtseintrag im Geburtenregister möglich sein. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Ersten Senats. Alternativ könnte der Gesetzgeber ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichten.

Personen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, wenn sie das Personenstandrecht zwinge, das Geschlecht zu registrieren - aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulasse. Die als Frau geführte Klägerin möchte als "inter/divers" in das Geburtenregister eingetragen werden. Das Bundesverfassungsgericht setzt dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2018 für eine verfassungsgemäße Neuregelung.

Die Beschwerdeführerin, die sich selbst Vanja nennt, hatte erfolglos bis zum Bundesgerichtshof geklagt. Vanja ist intersexuell, also zwischen den Geschlechtern geboren. Sie verfügt über einen atypischen Chromosomensatz. Nach Schätzungen gibt es rund 80.000 intersexuelle Menschen in Deutschland. Seit 2013 besteht die gesetzliche Möglichkeit, die Eintragung im Geburtenregister offen zu lassen, wenn das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig ist.

Katholische Kirche und Standesbeamten dagegen

Karlsruhe hatte zu der Frage Stellungnahmen von 16 Verbänden und Organisationen eingeholt. Für die Möglichkeit, ein drittes Geschlecht wählen zu können, plädierten neben dem Deutschen Ethikrat unter anderem auch das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie.

Gegen solch einen Eintrag sprachen sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken sowie der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten aus. Die Standesbeamten müssen nun umdenken und der Staat laut Gericht einen bürokratischen und finanziellen "Mehraufwand" für eine weitere einheitliche positive Eintragungsmöglichkeit hinnehmen.

Die Verfassungsrichter sehen in der bestehenden Regelung Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes) und gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts (Artikel 3 des Grundgesetzes).

Antrag in Oberösterreich gescheitert

Der Prozess um ein "Drittes Geschlecht" ist nicht nur Neuland für Juristen. Wie nennt man jemanden, der weder Mann noch Frau ist? Die deutsche Sprache kennt hier keine Lösung, wie man sie beispielsweise in Schweden schon gefunden hat. In Österreich ist Alex Jürgen vor einem Jahr mit seinem Antrag beim oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht mit seinem Antrag gescheitert, ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister eintragen zu lassen. Jürgen will am liebsten mit "Herm" angesprochen werden. "Wenn mich jemand höflich ansprechen will, dann mit Herm Alex" (von Hermaphrodit, Anm.), sagt er. Ein geeignetes Pronomen (statt er oder sie) fehlt aber. Während einige Länder bereits die juristische Geschlechtsbezeichnung "X" kennen, hinkt die Sprache hinterher.

In Schweden wurde das sprachliche Dilemma schon vor einigen Jahren gelöst. Allerdings unter anderen Voraussetzungen: Denn die schwedische Grammatik kennt grundsätzlich kein "männlich" und "weiblich" für Substantive. Dinge sind entweder sächlich, also "neutrum" - oder nicht, was grammatikalisch als "utrum" (gemeinsames Geschlecht, genus commune) bezeichnet wird.

Für Personen gibt es freilich entsprechende Fürworter: "hon" (sie) und "han" (er). Und seit neuestem ein drittes, nämlich "hen" - zum geschlechtsneutralen Formulieren, aber auch geeignet für Menschen unbestimmten Geschlechts. Ohne Debatten verlief diese Neuerung nicht. Sie wurde aber 2015 in die Wörterliste der Schwedischen Akademie aufgenommen und somit von höchster Stelle abgesegneter, offizieller Sprachgebrauch. Man habe durchaus Zweifel gehabt, sagte damals der Hauptverantwortliche in der Akademie, aber festgestellt, dass sich das Wort im Schwedischen etabliert habe.

(APA/AFP)

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