Österreich will gegen Ausbau von Atomkraftwerk Paks klagen

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Das Umweltministerium wird eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen eine Entscheidung der EU-Kommission einbringen. Sie hatte Subventionen für das ungarische Kraftwerk als unbedenklich eingestuft.

Österreich wird Klage gegen den Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks einreichen. Das hat das Umweltministerium am Montag angekündigt. Die Bundesregierung werde eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen eine diesbezügliche Entscheidung der EU-Kommission einbringen. "Wir haben diese Klage in den letzten Wochen sehr sorgfältig prüfen lassen und sind zur Auffassung gekommen, dass ausreichende Klagsgründe vorliegen", sagte Umweltministerin Elisabeth Köstinger.

Atomkraft sei "keine nachhaltige Form der Energieerzeugung und auch keine Antwort auf den Klimawandel", so die ÖVP-Umweltministerin, die ankündigte, für diese Position "kämpfen" zu wollen. Es sei "das absolut falsche Signal, wenn Subventionen für den Bau von Atomkraftwerken von der EU-Kommission als unbedenklich eingestuft werden", betonte Köstinger weiter.

Wien hinterfragt Sinnhaftigkeit von Atomenergie-Förderung

Konkret geht es bei der geplanten Klage laut Umweltministerium darum, dass Österreich hinterfragt, dass "die Förderung dem gemeinsamen Interesse dient". Nur in diesem Falle wäre die Förderung von Atomenergie zulässig. Angesichts der Entscheidung einer Vielzahl von Mitgliedsstaaten, keine Atomenergie zu produzieren oder aus der Produktion von Atomenergie auszusteigen, sei aber fraglich, ob die Förderung des Baus von Atomreaktoren im gemeinsamen Interesse liegen könne. Außerdem bezweifelt Österreich ein von der EU-Kommission angenommenes Marktversagen, und Wien geht davon aus, dass Ungarn den Energiebedarf auch aus anderen Quellen decken könnte. Als "problematisch" angesehen wird zudem, dass es kein formelles Vergabeverfahren gegeben habe.

Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr Grünes Licht für staatliche Beihilfen Ungarns zum Ausbau von Paks gegeben. Ungarn plant eine Investitionsbeihilfe für den Bau zweier neuer Reaktoren. Dadurch sollen die derzeit in Betrieb befindlichen vier Reaktoren auf dem Paks-Gelände, die in den 1980er-Jahren gebaut wurden, ersetzt werden. Am 25. Februar endet die Frist zur Einreichung einer Nichtigkeitsklage.

Die EU-Kommission hatte im November 2016 außerdem ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen der Vergabe eines Milliardenauftrags zum Ausbau des Atomkraftwerks an einen russischen Staatskonzern eingestellt.

(APA)

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