Affen-Selfie: Makake hat kein Recht an eigenem Bild

APA/AFP/ROBYN BECK
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Seit Jahren streiten drei Parteien vor Gericht über ein Foto, das der Affe Naruto selbst geknipst hat. Es stehe ihm nicht zu, auf Urheberschutz zu klagen, urteilt nun ein US-Gericht.

Hat ein Affe das Recht, auf Urheberschutz zu klagen? Nein, hat ein Gericht in den USA am Montag in zweiter Instanz entschieden. Und: Tierschutzgruppen dürfen in solchen Belangen nicht als Rechtsbeistand für das Tier auftreten.

Der Rechtsstreit zieht sich schon über Jahre hin. Der britische Wildtierfotograf David Slater war auf die indonesische Insel Sulawesi gereist, um die vom Aussterben bedrohten Schopfmakaken zu fotografieren. Per Zufall entstand ein Schnappschuss, der um die Welt ging: Slater baute seine Kamera auf und ließ sie unbeaufsichtigt zurück. Der Affe "Naruto" entdeckte sie, drückte auf den Auslöser - und schoss kurzerhand ein Selfie.

Wikipedia veröffentlichte das Bild ohne Zustimmung des Fotografen. Slater klagte - und verlor. Das Gericht entschied, jeder dürfe das Bild frei veröffentlichen, da es keine Urheberrechte gebe.

Das rief die Tierrechtsorganisation Peta auf den Plan: Sie zog 2016 im Namen von Naruto gegen Slater vor Gericht. Die Begründung: Weil Naruto sich selbst fotografiert hat, sollten ihm auch die Urheber- und Lizenzrechte zustehen – und damit das Geld. Peta als gesetzlicher Vertreter wollte den Erlös laut eigenen Angaben zum Schutz des Affen und seiner Artgenossen verwenden. Schon damals urteilten die Richter, dass der Affe keinen Anspruch auf das Bild habe.

Richter kritisieren Verhalten Petas

Der Affe habe keinen rechtlichen Anspruch, Urheberrechte zu stellen, urteilten die Richter nun. Urheberrechtsverletzungen können nur im Auftrag von Menschen geltend gemacht werden. Und das Gericht kritisierte auch die Tierschützer in seinem Urteil. Peta sei im rechtlichen Sinne kein "enger Freund" des Affen und habe keine enge Beziehung zu ihm nachweisen können. Die Richter bezichtigten die Organisation sogar, Naruto als "ahnungslose Marionette" für ihre eigenen Ziele verwendet zu haben.

Peta muss nun Slaters Anwaltskosten tragen. Wie viel Geld dem Fotografen entging, ist unklar. Slater, der den Ausgang des Prozesses begrüßte, meinte nur so viel: Die Einnahmen seien "peinlich niedrig" gewesen. Peta kritisierte den Entscheid erwartungsgemäß: Dass die Richter Naruto das Recht zu klagen verwehrten, beweise, dass er nur deswegen diskriminiert werde, weil er kein Menschenaffe sei. Man werde das Urteil prüfen.

(red.)

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