A4-Prozess: Vier Hauptangeklagte zu je 25 Jahren Haft verurteilt

Bei Parndorf im Burgenland wurden im August 2015 die Leichen der 71 Flüchtlinge gefunden.
Bei Parndorf im Burgenland wurden im August 2015 die Leichen der 71 Flüchtlinge gefunden.(c) APA (Roland Schlager)
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Im Prozess gegen eine Schlepperbande wegen des Todes von 71 Flüchtlingen sind die vier Hauptangeklagten am Donnerstag im ungarischen Kecskemet verurteilt worden. Die Toten waren im August 2015 bei Parndorf im Burgenland in einem Kühl-Lkw gefunden worden.

Im Prozess gegen eine Schlepperbande wegen des Todes von 71 Flüchtlingen sind die vier Hauptangeklagten am Donnerstag in Kecskemet zu jeweils 25 Jahren Haft verurteilt worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Gericht blieb unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten lebenslangen Haftstrafe ohne Chance auf vorzeitige Entlassung für den Bandenchef - einen Afghanen - und zwei der anderen drei bulgarischen Hauptangeklagten, nämlich den Vizechef, den Fahrer des Kühltransporters, in dem sich die Menschen befunden hatten, sowie den Lenker eines Begleitautos.

Zehn weitere Angeklagte der Migrantenschlepperbande wurden zu Haftstrafen zwischen je drei und zwölf Jahren verurteilt. Gegen drei von ihnen war in Abwesenheit verhandelt worden, da sie für die Justiz nicht greifbar waren.

Die 71 Flüchtlinge - unter ihnen vier Kinder - aus Syrien, dem Irak und Afghanistan waren im August 2015 in einer Pannenbucht an der A4 (Ostautobahn) bei Parndorf im Burgenland erstickt in einem Kühl-Lkw gefunden worden. Da sie auf ungarischem Staatsgebiet ums Leben gekommen waren, fand der Prozess gegen insgesamt 14 Angeklagte in der südungarischen Stadt Kecskemet statt.

Schreien und Klopfen der Sterbenden ignoriert

Die Menschen, darunter vier Kinder, hatten schon bald nach der Abfahrt in Südungarn in dem fast luftdicht versperrten Wagen, dessen Kühlaggregat nicht lief und dessen Laderaum sich auch angesichts der damals herrschenden Hitze schnell aufheizte, durch Schreien und Klopfen auf ihre Notsituation aufmerksam gemacht. Der Fahrer bemerkte es zwar und hielt deswegen per Handy Rücksprache mit dem Begleitfahrzeug, wie von den Ungarn abgefangene Telefonate bewiesen. Letztlich hielt er aber nicht an und bekam vom Chef den Auftrag, möglichst schnell weiterzufahren und seinen Job zu erledigen.

Die 71 Geschleppten starben am 26. August 2015 noch auf ungarischem Gebiet. Ihre Leichen wurden tags darauf bei Parndorf im Burgenland entdeckt, Stunden, nachdem der Fahrer den Wagen abgestellt und fluchtartig verlassen hatte, nicht zuletzt deshalb, weil es im Laderaum verdächtig still geworden war.

Bei den zehn weiteren Verurteilten handelt es sich um Männer, die unter anderem für die Beschaffung der Schlepperfahrzeuge und das Anwerben von Fahrern zuständig waren. Der Prozess in Kecskemet hatte vor einem Jahr begonnen. Die Kosten wurden vom Gericht mit 208 Millionen Forint (umgerechnet rund 650.000 Euro) beziffert.

Gegenseitige Schuldzuweisungen, Streit der Angeklagten

Gekennzeichnet war das Verfahren streckenweise durch Verlesungen von Polizeiprotokollen, da die Angeklagten zunächst nicht zur Aussage vor Gericht bereit waren, und schließlich durch gegenseitige Schuldzuweisungen, Schreiduelle inklusive.

Szene von der Prozesseröffnung im Sommer 2017
Szene von der Prozesseröffnung im Sommer 2017APA/AFP/ATTILA KISBENEDEK

Doskozil findet Strafen zu niedrig

Nach der Urteilsverkündung hat sich auch der damalige burgenländische Landespolizeidirektor, Hans Peter Doskozil, zu den Strafen geäußert und diese für zu gering befunden: "Ich hätte mir an und für sich schon bei so einem Verbrechen die Höchststrafe erwartet", sagte er im APA-Interview. Von Enttäuschung über zu viel Milde könne man allerdings nicht sprechen. "Wichtig war, dass überhaupt die Täter gefasst worden sind, dass sie zur Verantwortung gezogen worden sind. Aber es ist ein bisschen eine Ernüchterung - sagen wir so."

Doskozil, der später für die SPÖ Verteidigungsminister wurde und mittlerweile Landesrat im Burgenland ist, war aufgrund des Fundes und seines Managements der unvorstellbaren Lage ins Licht der Öffentlichkeit gerückt.

(APA)

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