NSU-Prozess: Lebenslang für rechtsextremen Terror

Die 43-jährige Beate Zschäpe erhält am Mittwoch in München die Höchststrafe: lebenslange Haft.
Die 43-jährige Beate Zschäpe erhält am Mittwoch in München die Höchststrafe: lebenslange Haft.REUTERS
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Nach fünf Jahren wird in München das Urteil gefällt. Doch für die Familien der Opfer bleiben viele Fragen unbeantwortet.

Berlin/München. Dass nach 437 Verhandlungstagen, nach fünf Prozessjahren ein Schuldspruch und ein hartes Urteil fallen würden – darauf hatten viele gehofft, manche Rechtsradikale im Gerichtssaal befürchteten es sogar, die meisten jedenfalls hatten es erwartet. Die Frage war nur: Wird Beate Zschäpe an diesem Mittwoch der Mittäterschaft beschuldigt, oder lediglich der Mitwisserschaft? Hat die 43-Jährige von den zehn Morden, die Uwe M. und Uwe B. mutmaßlich begangen haben, tatsächlich nur im Nachhinein erfahren, oder hat sie Zschäpe als Mitglied der rechtsextremen Terrorzelle NSU aktiv mitgeplant?

Kurz vor zehn Uhr im Saal A 101 im Oberlandesgericht München verlas Richter Manfred Götzl die Antwort: Die Hauptangeklagte wird unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und des zehnfachen Mordes schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für die Angehörigen der Opfer bleiben auch nach dem Schuldspruch Fragen offen. Womit sich der historische Prozess befasst hat – und was im Verfahren verabsäumt wurde.

Der Terror des NSU

Im Jahr 1992, Beate Zschäpe ist damals 17 Jahre alt, lernt sie Uwe M. in Jena kennen. Durch ihn soll sie die ersten Kontakte zur rechtsextremen Szene geknüpft haben. Später stößt auch Uwe B. hinzu. Das Trio radikalisiert sich immer weiter, die Kontakte mit Neonazi-Gruppen wie dem Thüringer Heimatschutz werden enger. Sie geraten ins Visier der Polizei, unter anderem wegen Briefbombenattrappen. Nach einer Razzia tauchen die drei im Jahr 1998 unter. Durch Raubüberfälle beschaffen sie sich das nötige Geld für ihren Unterschlupf, ziehen von Chemnitz nach Zwickau. Die Mordserie gegen Kleinunternehmer mit Migrationshintergrund beginnt. Die Polizei schöpft keinen Verdacht. Erst nach einem missglückten Raubüberfall im Jahr 2011 töten sich Uwe B. und Uwe M. selbst. Zschäpe versucht, das gemeinsame Versteck in Brand zu setzen, verschickt ein Bekennervideo der Terrorzelle und stellt sich Tage später den Behörden.

Die Opfer

Der 38-jährige Enver Şimşek soll das erste Opfer des rechtsextremen NSU-Terrors gewesen sein. Er wird im September 2000 erschossen, als er gerade seinen Blumenstand in Nürnberg aufbauen wollte. Im Juni 2001 wird der 49-jährige Abdurrahim Özüdoğru durch zwei Kopfschüsse getötet. Zwei Wochen später wird Süleyman Taşköprü in Hamburg ermordet. Im August wird der 38-jährige Habil Kiliç Opfer des rechten Terrors. 2004 wird der 25-jährige Mehmet Turgut in seinem Imbiss in Rostock erschossen. Er war vor wenigen Wochen dorthin gezogen. Im Juni 2005 stirbt der 50-jährige İsmail Yaşar durch fünf Schüsse gegenüber einer Schule in Nürnberg. Kinder finden ihn am Tatort. Im selben Monat wird der 41-jährige Theodoros Boulgarides in München getötet. 2006 wird der 39-jährige Mehmet Kubaşik in Dortmund erschossen, zwei Tage später der 21-jährige Halit Yozgat in Kassel. Sein Vater findet ihn in seinem Internetcafé, ein V-Mann befindet sich in einem Nebenraum. Im April stirbt die 22-jährige Polizistin Michèle Kiesewetter durch einen Kopfschuss.

Die Hauptangeklagte Zschäpe

Für diese zehn Morde wird Zschäpe verantwortlich gemacht. Sie erhält die Höchststrafe: lebenslange Haft. Außerdem wird sie als Mittäterin bei zwei Bombenanschlägen, fünfzehn Raubüberfällen und einer Brandlegung schuldig gesprochen sowie wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Vier weitere Schuldsprüche

Vier weitere Helfer des NSU wurden am Mittwoch (ebenfalls nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen. Nur einer davon, Carsten S., half den Behörden bei der Aufklärung. Er lebte bisher im Zeugenschutzprogramm, nun wurde er zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Ralf W., der dem Urteil zufolge die Mordwaffe besorgt hat, soll für zehn Jahre ins Gefängnis. Holger G. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, er organisierte gefälschte Papiere. Andre E. wird wegen Unterstützung des NSU zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er provozierte im Gerichtssaal mit heftigem Grinsen und ließ sich Neonazi-Symbole und -Sprüche tätowieren.

Der Prozess

Es ist ein historischer Prozess, der am Mittwoch – vorerst – zu Ende gegangen ist: Fünf Jahre lang wurde an 438 Tagen verhandelt. 100.000 Aktenseiten wurden studiert, etwa 600 Zeugen befragt, rund 90 Nebenkläger gezählt. Das Verfahren zog sich wegen der Komplexität in die Länge. Doch auch der Streit zwischen Zschäpe und ihren Anwälten führte unter anderem dazu.

Die offenen Fragen

Die Angehörigen der Opfer haben auch noch viele offene Fragen: Wurden sie zufällig ausgewählt? Bestand die NSU-Zelle nur aus drei Personen? Wie viel wussten die Behörden? Beantwortet wurden sie bisher nicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.07.2018)

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