TV-Nonne muss nach exhibitionistischem Tanz Strafe zahlen

Mit durchsichtigem Shirt, Minirock und ohne Unterwäsche hat sich die deutsche Schauspielerin Antje Mönning auf einem Parkplatz vor drei Männern gerekelt - und ist deswegen auf der Anklagebank gelandet.

Die 41-Jährige "TV-Nonne" Antje Mönning musste am Dienstag wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses vor Gericht verantworten. Die Schauspielerin hatte sich mit  durchsichtigem Shirt, Minirock und ohne Unterwäsche auf einem Parkplatz vor drei Männern gerekelt.

"Ich kann nicht glauben, dass es eine Straftat sein soll, als Frau seinen Körper zu zeigen", sagte sie. Der Richter jedoch verurteilte Mönning wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe von 300 Euro. Er sah den exhibitionistischen Auftritt nicht als Kunst. Es habe sich um eine sexuelle Handlung gehandelt, jedoch nicht um eine erhebliche.

Die Darbietung der Schauspielerin - im Gerichtssaal herrschte Unklarheit darüber, ob es sich um einen Striptease oder um Tanz handelte - hatte für reichlich Medienwirbel gesorgt. Zwei der Männer waren Zivilpolizisten, die das Tänzchen filmten. Mönning, die in der TV-Serie "Um Himmels Willen" eine Nonne spielte, stritt den Auftritt nicht ab, sondern ließ über ihren Anwalt ausrichten, "aus einer künstlerischen Laune heraus" den Rock gehoben zu haben. Es habe sich um eine improvisierte Performance gehandelt.

Mönning ließ außerdem wissen, den Parkplatz bewusst ausgesucht zu haben, weil sexuelle Interaktion jeglicher Art dort akzeptiert sei. "Ich beschäftige mich seit Jahren künstlerisch mit der spielerischen Befreiung von gesellschaftlichen Zwängen und Prüderie."

Die beiden Polizisten waren mit einer Lkw-Kontrolle beschäftigt, als sich Mönning im Juni mit ihrem Wagen vor das zivile Streifenfahrzeug stellte und mit der Darbietung begann. Zur Beweissicherung habe einer der Beamten die Kamera eingeschaltet. Sie hätten sich belästigt gefühlt, sagten die Polizisten. Der Lastwagenfahrer meinte dagegen, er sei ein lebenslustiger Typ und habe den Auftritt als Auflockerung betrachtet, nicht als Belästigung.

Mönnings Anwalt kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die Schauspielerin sagte, sie wolle auch in Zukunft mit "lustigen Aktionen" auf das Thema aufmerksam machen: "Nacktheit ist keine Straftat."

(APA/dpa)

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