Berliner Raser zum zweiten Mal wegen Mordes verurteilt

A suspect accused of staging an illegal car race in 2016 at Berlin's Kurfuerstendamm boulevard, which led to death of one person in a car crash, appears in a regional court in Berlin
A suspect accused of staging an illegal car race in 2016 at Berlin's Kurfuerstendamm boulevard, which led to death of one person in a car crash, appears in a regional court in BerlinREUTERS/Fabrizio Bensch
  • Drucken

Bei einem illegalen Autorennen am Berliner Kurfürstendamm kam es 2016 zu einem tödlichen Unfall. "Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt", argumentieren die Richter.

Das Berliner Landgericht hat zwei Männer in einem Prozess um ein illegales und tödliches Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm zum zweiten Mal wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die erste Verurteilung hatte der deutsche Bundesgerichtshof aufgehoben. 

Die beiden Fahrer - 30 und 27 Jahre alt - hatten im Februar 2016 einen schweren Unfall verursacht, als sie die Promenade in der deutschen Hauptstadt mit bis zu 170 Stundenkilometer entlang gerast waren. Dabei fuhren sie über elf rote Ampeln. An einer Ampelkreuzung erfasste einer der beiden Männer dabei ein anderes Auto, dessen 69-jähriger Fahrer noch am Unfallort seinen Verletzungen erlag. Die Sportwagenfahrer hingegen wurden kaum verletzt.

Das Gericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die Fahrer in ihren hochmotorisierten Autos den Tod des Mannes billigend in Kauf nahmen. "Was geschah, hatte mit Fahrlässigkeit nichts zu tun", sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. "Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt." Die Raser seien selbstverliebt und rücksichtslos gewesen, ihre Fahrzeuge hätten sie förmlich vergöttert.

Bedingter Tötungsvorsatz unzureichend

Deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall hatte eine andere Strafkammer des Berliner Landgerichts gegen beide Männer im Februar 2017 lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Das deutsche Höchstgericht fand aber den bedingten Tötungsvorsatz unzureichend begründet. Das Urteil wurde aufgehoben, eine Neuverhandlung angeordnet. Doch die Richter in der Hauptstadt kamen nun auch in dem neuen Prozess zu dem gleichen Schluss. Seit Oktober 2017 können Teilnehmer an illegalen Autorennen in Deutschland härter bestraft werden.

(APA/red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.