Bonn: Ausfuhr von "Hinrichtungsgift" in Iran gestoppt

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Für das auch bei Hinrichtungen gängige Betäubungsmittel Thiopental gelten strenge Regeln. In Deutschland wurde nun eine nicht deklarierte Lieferung in den Iran beschlagnahmt.

Der deutsche Zoll hat die illegale Ausfuhr eines für Folter und Hinrichtungen verwendbaren Medikaments in den Iran verhindert. Ein Beamter des Zollamts Bonn habe 2,5 Kilogramm des auch als "Wahrheitsdroge" bekannten Betäubungsmittels Thiopental beschlagnahmt, teilte das Hauptzollamt Köln am Montag mit. Das Medikament könne auch dazu verwendet werden, Menschen auf eine Hinrichtung vorzubereiten. Laut "Anti-Folter-Verordnung" der Europäischen Union (EU) dürfe die Droge daher nur mit besonderer Genehmigung exportiert werden. Diese lag nicht vor.

Der Vorfall ereignete sich den Angaben zufolge bereits Mitte März. Der Bonner Zöllner sei bei der Kontrolle einer als Arzneisendung deklarierten Lieferung auf 5000 Dosen Thiopental gestoßen. Weitere Angaben, etwa zu den an der versuchten Ausfuhr beteiligten Personen oder Unternehmen, machte der Zoll nicht.

Strenge Regeln in "Anti-Folter-Verordnung"

Die "Anti-Folter-Verordnung" der EU schreibt strenge Regeln für den Export von Medikamenten vor, die zu Hinrichtungen, zur Folter von Gefangenen oder zu anderen unmenschlichen Behandlungen verwendet werden können. Da diese auch legitime medizinische Zwecke erfüllen, ist die Ausfuhr aber nicht prinzipiell verboten, sondern nach Prüfung und Genehmigung durch die Behörden zulässig.

Thiopental wird auch in den USA bei Hinrichtungen mit der Giftspritze eingesetzt. Es ist dort in vielen Bundesstaaten ein Bestandteil des tödlichen Cocktails aus verschiedenen Wirkstoffen, der Todeskandidaten injiziert wird.

(Ag.)

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