Neue Hürden bei Absetzbarkeit von Babysitterkosten

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Babysitter müssen ab sofort einen Kurs von 35 statt acht Stunden absolvieren, damit die Betreuungskosten steuerlich absetzbar sind. Das sorgt für Kritik.

Wien. Wie qualifiziert muss man sein, um – außerhalb von Kindergarten und Schule – auf Kinder aufpassen zu können? Die Antwort auf diese Frage hat sich mit Jänner 2017 geändert. Zumindest, was die steuerliche Absetzbarkeit dieser Kinderbetreuungskosten betrifft.
Denn bisher galt ein Erwachsener für die private Kinderbetreuung (etwa als Babysitter) als qualifiziert, wenn er einen Achtstundenkurs zu den Grundlagen der Kinderbetreuung absolviert hat. Viele Studenten, aber auch Ältere (sogenannte Leihomas oder -opas), belegten diese kurzen Kurse. Damit konnten die Eltern der Kinder diese privat organisierte Betreuung im Ausmaß von 2300 Euro pro Kind und Jahr absetzen.

Das ändert sich nunmehr mit dem Steuerjahr 2017: Seit Jänner ist nämlich eine Ausbildung zur Kinderbetreuung im Ausmaß von 35 Stunden notwendig, damit die steuerliche Absetzbarkeit weiter gegeben ist. Die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit wurde 2009, im Jahr der Einführung, als großer Erfolg für die Entlastung von Familien gefeiert.

"Bürokratische Hürde"

Dass die Bestimmungen nun recht schnell und leise geändert wurden, sorgt für einige Kritik. Von einer „unnötigen, bürokratischen Hürde“ spricht der katholische Familienverband. Auch die Institute, die die Ausbildung anbieten, sind erzürnt. Einerseits, weil sie im Herbst Kurse angeboten haben, die nun schon im Winter nicht mehr ausreichen. Andererseits, weil sie vermuten, dass sich wenige junge Babysitter die Ausbildung – die ob der wesentlich längeren Dauer nun wohl deutlich teurer wird – werden leisten können. „Das schafft nun schon einen Leidensdruck für die Anbieter und Absolventen“, sagt Claudia Schamann, die Leiterin von Nanny-Service, einer Institution, die Babysitter in Wien vermittelt. „Es ist auch eine Kostenfrage. Studenten, die nebenbei babysitten wollen, werden sich das sehr schwer leisten können.“

Vor allem aber, befürchtet Schamann, werde es zu Jahresende viele unwissende Eltern geben, die sich ihr Geld abholen wollen, das aber wegen der geänderten Bedingungen nicht tun können. Seit drei Jahren bietet Nanny-Service selbst Kurse an, die für das eigene Personal auch bezahlt werden. Ob man sich das in Zukunft wird leisten können, sei offen.

Im Familienministerium will man die plötzliche Änderung nicht kommentierten. Tatsächlich geht sie auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) aus dem Vorjahr zurück, der zu dem Schluss kam, dass die pädagogische Qualifizierung dieser Babysitter und Leihomas bzw. -opas mit jener einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters gleichwertig sein müsse. Letztere umfasst etwa in Wien derzeit 60 Stunden – zieht man spezifische Kurse für Tageseltern ab, ergibt sich laut Verwaltungsgerichtshof ein Ausmaß von 35 Stunden.
Die bisher erforderliche Qualifikation war dem VwGh also nicht ausreichend. Die Ausbildung umfasst neben Erste-Hilfe-Maßnahmen der Unfallverhütung auch Kurse im Bereich der Entwicklungspsychologie und Pädagogik sowie der Konfliktlösung.

Ausbildung heuer nachholen

Wer schon die Achtstundenausbildung absolviert hat, muss im laufenden Jahr (bis spätestens 31.12.) die übrigen 27 Stunden nachholen, damit die Eltern die Betreuungskosten absetzen können. Au-pair-Kräfte müssen diese 35 Stunden innerhalb der ersten zwei Monate ihres Einsatzes absolvieren.
Wie viele Eltern von der Absetzbarkeit der Kinderbetreuung – neben Babysittern lassen sich etwa auch die Kosten für Kinderkrippen und Horte absetzen – überhaupt Gebrauch machen, ist übrigens nicht erfasst. Schätzungen zufolge sollen es nur 150.000 bis 170.000 Personen pro Jahr sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.01.2017)

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