Wochengeld: Mehr Geld für Selbstständige mit Kind

(c) Clemens Fabry
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Für Unternehmerinnen in Österreich hat sich mit 1. Jänner das Wochengeld für die Zeit des Mutterschutzes verdoppelt. Das bedeutet eine Gleichstellung selbstständig erwerbstätiger Mütter mit Angestellten.

Wien/ES. Immer mehr Frauen machen sich in Österreich selbstständig. 2011 betrug der Frauenanteil bei den Neugründungen bereits 41 Prozent, in einzelnen Branchen lag er über 50 Prozent. Insgesamt waren 128.744 Einzelunternehmen in weiblicher Hand. Von diesen Unternehmerinnen wurden 2500 Kinder geboren.

Frauen, die selbstständig sind und eine Familie gründen wollen, haben es allerdings nicht leicht. Schon eine kurze Abwesenheit kann besonders für Kleinbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) eine massive Belastung darstellen. Dazu kamen bisher gesetzliche Benachteiligungen von selbstständigen Müttern wie etwa beim Wochengeld. Mit Jahresbeginn gibt es diesbezüglich eine Neuerung, wie die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) am Freitag bekannt gab.

Wochengeld neu. Bis dato hatten Selbstständige im Mutterschutz-Zeitraum (acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt) Anspruch auf 26,97 Euro Wochengeld täglich. Arbeitnehmerinnen bekamen im Schnitt das Doppelte. Mit ersten Jänner 2013 wurde diese Ungleichstellung aufgehoben. Nun bekommen selbstständig erwerbstätige Mütter einen Tagesbetrag von rund 50 Euro Wochengeld. Diese Neuregelung löst eine 30 Jahre alte Fixbetragsregelung ab. Der Betrag soll nun jährlich angepasst werden.

Betriebshilfe. Statt des Wochengeldes gibt es für Selbstständige auch die Möglichkeit, eine Betriebshilfe zu beantragen, also eine Aushilfskraft für das Unternehmen. Diese Regelung gibt es schon länger, in Wien seit 2006. Sitz des Betriebshilfevereins ist die Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
Die Aushilfskraft kann die Unternehmerin selbst vorschlagen oder es WKO und SVA überlassen, eine qualifizierte befristete Aushilfe für die Zeit des Mutterschutzes zu organisieren. „Diese Alternative zum Wochengeld nehmen vor allem Ein-Personen- und Kleinstunternehmen in Anspruch“, sagt Maria Kopantschnig von der Betriebshilfe Wien. Bei der Bezahlung der Aushilfskräfte orientiere man sich am jeweiligen Kollektivvertrag, bei Bedarf werde auch „ein bissl aufgerundet“.

Die Betriebshilfe können übrigens nicht nur Mütter in Anspruch nehmen, sondern auch Unternehmer, die durch Unfall oder Krankheit arbeitsunfähig sind.

Steuerliche Absetzbarkeit. Weitere erleichternde Maßnahmen für Unternehmermütter würden derzeit diskutiert, sagte Peter McDonald, stellvertretender Obmann der SVA am Freitag. „Positive Signale“ vonseiten der zuständigen Minister gebe es etwa zur Forderung der SVA, Bezieherinnnen von Wochengeld vorübergehend beitragsfrei zu stellen. Ebenfalls zur Diskussion stehe die Erleichterung der Teilzeit-Selbstständigkeit. Die SVA fordert eine Anhebung der maximalen Verdienstgrenze auf 4500 Euro monatlich bzw. 30.000 Euro jährlich.

Auf der Wunschliste der WKO-Initiative „Frau in der Wirtschaft“ stehe auch eine Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr des Kindes  (derzeit maximal 1000 Euro bis zum zehnten Lebensjahr), betonte deren Bundesvorsitzende Adelheid Fürntrath-Moretti. Sie plädiert auch für die Absetzbarkeit von Haushaltshilfen. Damit würde man zur Legalisierung eines Graubereiches beitragen und Arbeitsplätze schaffen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.01.2013)

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