Kinder-Gewaltschutzgesetz geht in Begutachtung

KinderGewaltschutzgesetz geht Begutachtung
KinderGewaltschutzgesetz geht Begutachtung(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Die Polizei kann nun auch das Betretungsverbot auch für Schule oder Kindergarten aussprechen. Die Innenministerin rechnet mit einem Beschluss noch vor dem Sommer.

Das Gewaltschutzgesetz für gefährdete Kinder dürfte noch heuer unter Dach und Fach sein. Der Entwurf soll nach einem Bericht des ORF-Morgenjournals kommende Woche in Begutachtung gehen und vor dem Sommer beschlossen werden. Das Gesetz sieht die Ausdehnung des Betretungsverbotes auf Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen vor sowie die Möglichkeit, einen etwaigen Gefährder bei Missachtung auch festnehmen zu können.

Anlass für die geplante Verschärfung des Gesetzes war ein Fall vor einem Jahr, als ein Vater seinen Sohn in einer Volksschule in St. Pölten erschossen hat. Im Innenministerium wurde damals eine eigene Task Force Kinderschutz einberufen. "Es waren alle von der Materie betroffenen Player mit am Tisch", sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Donnerstag. Die nun geplante Verschärfung ist der Ministerin "nicht nur als Politikerin, sondern auch als Mutter ein großes Anliegen".

Betretungsverbot für Schule

Bisher hatte man abseits der Wohnung der betroffenen Familie keinerlei Handhabe, einen potenziellen Gefährder von einem Kind fernzuhalten. Mit dem Gesetz kann die Polizei unmittelbar beim Einschreiten in der Wohnung das Betretungsverbot auch für Schule bzw. eine Kinderbetreuungseinrichtung aussprechen. Bei Zustimmung des Elternteils wird Schule oder Kindergarten über die Maßnahme informiert.

Zudem kann die Polizei bei Missachtung der gerichtlichen Untersagung eines Aufenthalts eine Verwaltungsstrafe verhängen und den Täter auch festnehmen, um gefährdete Personen vor dem Aggressor zu schützen. Außerdem soll von den Beamten beim Verdacht der Gewalt gegen Kinder - neben Opferschutzeinrichtungen - auch die Jugendwohlfahrt eingeschaltet werden, die unverzügliche Maßnahmen zum Kindeswohl zu setzen hat. Bei entsprechenden Einsätzen steht der Exekutive künftig eine standardisierte Checkliste zur Bewertung von Gefährdungssituationen zur Verfügung, die die Einleitung entsprechender Schritte erleichtern soll.

(APA)

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