Regierungsklausur: Bezirksschulräte werden abgeschafft

Regierungsklausur Bezirksschulraete werden abgeschafft
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Außerdem wurde das "Schulschwänzer-Paket" und die Erleichterung des Nachholens von Bildungsabschlüssen bei der Regirungsklausur fixiert.

Das bereits in den Grundzügen im Sommer paktierte "Schulschwänzer-Paket", die zwischen Bund und Ländern ausverhandelte Schulverwaltungsreform mit dem Aus für die Bezirksschulräte sowie die Erleichterung des Nachholens von Berufsschul-Abschlüssen wurden am Freitag bei der Regierungsklausur in Laxenburg fixiert. So sollen etwa Personen, die im zweiten Bildungsweg eine Lehrabschlussprüfung anstreben, eine Berufsschule besuchen dürfen.

Als Schulschwänzer gilt künftig, wer in einem Semester fünf unentschuldigte Fehltage oder 30 unentschuldigte Fehlstunden bzw. drei aufeinanderfolgende unentschuldigte Fehltage aufweist. Bei Vorliegen einer solchen Schulpflichtverletzung sind dann in vier Stufen zunächst Gespräche zwischen Schülern, Eltern, Lehrern, Schulpsychologen, Sozialarbeitern und der Schulaufsicht sowie die Einschaltung der Jugendwohlfahrt vorgesehen. Nützt alles nichts, können Geldstrafen bis zu 440 Euro verhängt werden.

Bezirksschulräte werden komplett abgeschafft

Im Bereich Schulverwaltung kommt es zur Abschaffung der Behördenebene Bezirksschulrat inklusive dessen Kollegien. Außerdem können die Bundesländer die Verwaltung der Pflichtschullehrer an den Landesschulrat übertragen (wie schon in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland und Steiermark der Fall). Außerdem sollen mehrere Schulstandorte von einem Direktor geleitet werden - bisher war dies nur über Hilfskonstruktionen wie Exposituren möglich.

Neu geschaffen wird die Möglichkeit eines Berufsschulbesuchs für jene Personen, die im zweiten Bildungsweg eine Lehrabschlussprüfung machen wollen. Laut Unterrichtsministerium hatten bisher rund 2.000 Erwachsene über 20 Jahre, die (etwa aufgrund einer Schwangerschaft) zuvor die Berufsschule abgebrochen haben oder die sich auf Basis von Vorqualifikationen (z.B. Ausbildung im Ausland) auf eine Lehrabschlussprüfung vorbereiten, keine Chance auf den Besuch einer Berufsschule als ordentliche Schüler.

Die Betroffenen können künftig über Einstiegsprüfungen auch in höhere Klassen einsteigen und werden nach Möglichkeit in eigenen Klassen unterrichtet.

(APA)

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